Steinach: Tagesbetreuung gefordert

STEINACH (kr). Im vergangenen Schuljahr 2016/17 gab es in Steinach noch eine schulische Tagesbetreuung für Volksschulkinder. Diese Betreuung wird in diesem Jahr nicht mehr angeboten – was seitens der Eltern zu sehr viel Kritik geführt hat. Nun heißt es von der Gemeinde Steinach klar: "Wir sind sehr bemüht, die schulische Tagesbetreuung für Volksschulkinder in der VS Steinach im nächsten Schuljahr wieder anzubieten!"

Tagesbetreuung

Die schulische Tagesbetreuung im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen kennzeichnet sich dadurch, dass es zusätzlich zum Unterricht einen Betreuungsteil gibt. Dieser besteht aus Lernzeiten und Freizeitbetreuung, einschließlich der Mittagsverpflegung. Eine solche Tagesbetreuung nahmen im Schuljahr 2016/17 in der Volksschule Steinach insgesamt 18 Kinder wahr.
Für dieses Jahr hätten sich 13 Eltern für eine schulische Kinderbetreuung interessiert, dringend notwendig war sie aber laut interner Quellen für weniger.

Ab 15 Kindern Pflicht

Fakt ist, dass eine schulische Tagesbetreuung ab 15 SchülerInnen verpflichtend ist. Da sich in Steinach jedoch nur 13 Kinder angemeldet hätten, wurde keine Tagesbetreuung eingerichtet. Gründe dafür waren unter anderem die Tatsache, dass man Schwierigkeiten bei der Suche nach geeignetem Personal und den passenden Räumlichkeiten hatte.

Gemeinde setzt sich ein

Karin Grissemann, Projektleiterin von Audit familienfreundliche Gemeinde, betont: "Die Tatsache, dass Steinach offiziell als familienfreundliche Gemeinde gekennzeichnet ist, aber keine schulische Tagesbetreuung für Volksschulkinder in diesem Jahr angeboten wurde, führte zu sehr viel Kritik." Nächstes Schuljahr soll sich das aber ändern – Grissemann: "Für nächstes Jahr sind wir seitens der Gemeinde sehr bemüht, dass wieder eine schulische Tagesbetreuung eingeführt wird!"
Als Gründe dafür, dass nicht mehr Eltern ihre Kinder für die Tagesbetreuung anmelden, sieht Karin Grissemann die fehlende Flexibilität seitens des Landes. Da die Tagesbetreuung bis mindestens 16 Uhr dauert, ist es nicht möglich, sein Kind beispielsweise bereits nach dem Mittagstisch um 14 Uhr abzuholen, wo auch die Betreuung im Kindergarten endet. Karin Grissemann: "Manche Eltern möchten ihre Kinder schon früher als 16 Uhr abholen, was gesetzlich aber nicht möglich ist. Hier ist mehr Flexibilität seitens des Landes gefordert."
Bgm. Josef Hautz betont zum Thema Nachmittagsbetreuung: "Sollten im kommenden Schuljahr 2017/18 die 15 Kinder zusammenkommen und das geeignete Personal für die Betreuung gefunden werden, dann werden wir selbstverständlich die schulische Tagesbetreuung in der Volksschule wieder anbieten. Die Gemeinde wird sich dafür auf jeden Fall einsetzen."

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