Achtung beim Ausfüllen der Stimmkarte für die Olympia-Volksbefragung

Josef Liener (Landeswahlleiter und Landesamtsdirektor) und Christian Ranacher (stv. Landeswahlleiter und Vorstand der Abteilung Verfassungsdienst des Landes Tirol
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TIROL. Vor kurzem sind zwei Fälle im Zuge der brieflichen Abstimmung für die Volksbefragung "Olympia 2026": Die Unterschrift, die auf der Außenseite des großen hellblauen Kuverts (Stimmkarte) getätigt werden muss, färbte dabei durch das dunkelblaue Stimmkuvert hindurch auf den Stimmzettel ab. Man konnte also die Unterschrift des Wählenden auf dem Stimmzettel sehen. Für das Abfärben ist das Papier des dunkelblauen Stimmkuverts verantwortlich. 

Stimmzettel sind weiter gültig

Der stellvertretende Landeswahlleiter und Vorstand der Abteilung Verfassungsdienst des Landes Tirol, Christian Ranacher, fasst chronologisch zusammen: „Mittwoch und Donnerstag dieser Woche ist uns je ein derartiger Fall des Abfärbens des Stimmkuverts im Zuge der brieflichen Abstimmung bekannt worden. Wir haben dies dann umgehend und umfassend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Abfärbungen der Unterschrift durch das Stimmkuvert auf den Stimmzettel unter Umständen vorkommen können. Dies kann jedoch ausschließlich bei der brieflichen Abstimmung im Zuge der Volksbefragung auftreten, die Abstimmung an den Urnen im Rahmen der Volksbefragung am 15. Oktober 2017 ist davon nicht betroffen. Zudem sind auch die Brief- und Urnenwahl bei der Nationalratswahl nicht betroffen“, so Ranacher, der darauf hinweist, dass die betroffenen Stimmzettel weiter gültig sind: „Gesetzlich ist ausdrücklich bestimmt, dass Worte oder Zeichen, die auf einem amtlichen Stimmzettel über die Beantwortung der gestellten Frage hinaus angebracht sind, dessen Gültigkeit nicht beeinträchtigen. Der Stimmzettel ist daher gültig.“

Vier Sofortmaßnahmen

Landeswahlleiter und Landesamtsdirektor Josef Liener: „Die Landeswahlbehörde hat heute einstimmig vier Sofortmaßnahmen beschlossen.“

1. Beizettel für Briefwahl
Ab sofort wird den Unterlagen für die briefliche Abstimmung ein Beizettel mit einer Handlungsanleitung beigelegt, wo genau beschrieben ist, wie derartige Abfärbungen vermieden werden können. Die Abstimmenden werden darin darauf hingewiesen, zuerst die eigenhändige Unterschrift auf der hellblauen Stimmkarte zu leisten, bevor sie das dunkelblaue Stimmkuvert in die hellblaue Stimmkarte geben. Auf diese Weise bleibt das Abstimmungsgeheimnis geschützt.

2. Gemeinden und Bevölkerung werden umfassend informiert
Alle Gemeinden, insbesondere die mit der Ausstellung von Stimmkarten betrauten Bediensteten, und auch die Tirolerinnen und Tiroler werden über den Umstand, dass es bei der brieflichen Abstimmung zu Abfärbungen kommen kann, umfassend informiert. Allen voran darüber, wie vorzugehen ist, um das Abstimmungsgeheimnis bei der brieflichen Abstimmung zu sichern.

3. Sicherung des Abstimmungsgeheimnisses bei der Auszählung der Stimmkarten
Zudem hat die Landeswahlbehörde heute weitere Schritte beschlossen, die dazu dienen, das Abstimmungsgeheimnis bei der Auszählung der Stimmkarten zu sichern. Die Stimmkarten werden ausnahmslos am 16. Oktober 2017 von den Kreiswahlbehörden ausgezählt. Um sicherzustellen, dass ausnahmslos keine Rückschlüsse auf die Identität der Abstimmenden zwischen der unterschriebenen hellblauen Stimmkarte und dem Stimmzettel gezogen werden können, werden die Kreiswahlbehörden angewiesen, am Beginn des Auszählungsvorganges die geöffneten hellblauen Stimmkarten (durch sofortiges Verpacken und Versperren) einerseits und die aus diesen entnommenen Stimmkuverts andererseits sofort und dauerhaft zu trennen. Das Öffnen und die Auszählung sind den zur Verschwiegenheit verpflichteten Kreiswahlbehörden vorbehalten. Nur diese haben überhaupt Zugang zu den Stimmkarten.

4. Hotline 0800 / 100 258
Um jeglichen Unsicherheiten der Tirolerinnen und Tirolern vorzubeugen, richtet das Land Tirol eine eigene Gratis-Hotline unter der Nummer +43 (0) 800 100 258 ein, um für alle Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung zu stehen und zu informieren. Die Hotline wird am Freitag, den 6. Oktober von 13 Uhr bis 18 Uhr und übers Wochenende Samstag und Sonntag sowie auch nächste Woche bis auf Weiteres von 09 Uhr bis 17 Uhr besetzt sein.

Josef Liener (Landeswahlleiter und Landesamtsdirektor) und Christian Ranacher (stv. Landeswahlleiter und Vorstand der Abteilung Verfassungsdienst des Landes Tirol
Foto: Land Tirol
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