Verfassungsgerichtshof
Bund haftet nicht gegenüber geschädigten Commerzialbank-Kunden
Die Regelung, wonach der Bund nicht für Schäden haftet, die Kunden einer insolventen Bank erlitten haben, ist verfassungskonform – so die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in der Causa Commerzialbank Mattersburg. MATTERSBURG. Rund 30 Kunden der Commerzialbank Mattersburg hatten nach der Insolvenz der Bank beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Amtshaftungsklagen gegen den Bund eingebracht. Im Zuge dieser Verfahren wurde Anträge auf Aufhebung der Bestimmung des...