Commerzialbank Mattersburg
Offener Brief an den Bundeskanzler

GVV-Präsident Erich Trummer fordert vom Finanzministerium rasche finanzielle Hilfe für die von der Commerzialbank-Pleite betroffenen Gemeinden. | Foto: GVV Burgenland
  • GVV-Präsident Erich Trummer fordert vom Finanzministerium rasche finanzielle Hilfe für die von der Commerzialbank-Pleite betroffenen Gemeinden.
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Erich Trummer, Präsident des Verbands sozialdemokratischer Gemeindevertreter im Burgenland (GVV),  kritisiert in einem offenen Brief an den Bundeskanzler sowie an den Finanzminister das „Aufsichtsversagen zentraler staatlicher Instanzen“ in der Causa „Commerzialbank Mattersburg“.

BURGENLAND. Erich Trummer stellt in dem Brief unter anderem die Frage, warum die Kontrollmechanismen nicht funktioniert haben. So hatte die etwa die Finanzmarktaufsicht (FMA) bereits länger Kenntnis von Unregelmäßigkeiten bei der Commerzialbank.

Rechtliche Schritte

„Es ist unsere Aufgabe, als größte Interessensvertretung der Gemeinden im Burgenland, darauf hinzweisen, dass hier – aus unserer Sicht – auch ein Aufsichtsversagen zentraler staatlicher Instanzen gegeben hat.“ Außerdem schreibt Trummer in dem offenen Brief: „Eine genau Prüfung zum damaligen Zeitpunkt hätte möglicherweise ein Großteil des Schadens, der heute, 2020, zu Tage tritt, verhindert.“ Die Gemeinden müssen sich deshalb vorbehalten, mögliche rechtliche Schritte gegen die Organe der Republik Österreich einzuleiten.

Einlagensicherung auch für Gemeinden

Außerdem fordert der Gemeindevertreterverband auch eine gesetzliche Einlagensicherung für Gemeinden in „adäquater Höhe“. Trummer fordert abschließend Bundeskanzler und Finanzminister auf, hier Verantwortung für die Unzulänglichkeit der staatlichen Prüforgane zu übernehmen und rasch entsprechend finanzielle Hilfe seitens des Finanzministeriums für die betroffenen Gemeinden zur Verfügung zu stellen.“

Hier der offene Brief in voller Länge:

Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz
Herrn Bundesfinanzminister Mag. Gernot Blümel


Eisenstadt 24.07.2020

Betreff: Commerzialbank Mattersburg –
Aufsichtsbehördliches Versagen – Entschädigung!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler
Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Die Malversationen und mutmaßlich strafrechtlichen Tatbestände im Zusammenhang mit  der „Commerzialbank im Burgenland AG“ sind hinlänglich bekannt. Ein Konkurs steht bevor  und wird von der Finanzmarktaufsicht sicherlich beantragt werden müssen. Den Hauptverantwortlichen der Bank wird vorgeworfen, Bankbilanzen mit fingierten Krediten  und Einlagen gefälscht zu haben. Dazu wurden unter anderem Guthaben bei anderen Banken ausgewiesen, die dort gar nicht – oder zumindest nicht in der angegebenen Höhe existent  waren.

Neben Wirtschaftstreibenden und den vielen privaten Geschädigten sind auch viele Gemeinden im Bezirk Mattersburg und auch darüber hinaus schwer getroffen worden und haben sehr viel Geld verloren. Dabei ist den Gemeindevertretern nichts vorzuwerfen, da sie  ihr Geld in einer regional verwurzelten Bank risikoavers angelegt haben bzw. überhaupt nur  Girokonten sowie Sparguthaben auf Konten der Commerzialbank hatten.

In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, warum die Kontrollmechanismen  nicht funktioniert haben. Die Rolle der Wirtschaftsprüfungskanzlei, die die Bilanzen der  Commerzialbank geprüft hat, wird noch genauer zu hinterfragen sein. Aber auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte – zumindest wurde das von ihrem Leiter medial bestätigt bereits  länger Kenntnis von Unregelmäßigkeiten bei der Commerzialbank. So wurde von der FMA bereits 2015 Anzeige wegen Untreueverdachts erstattet. Die Staatsanwaltschaft  Eisenstadt konnte damals allerdings keinen Anfangsverdacht feststellen, da es keinen  Hinweis darauf gegeben habe – so die StA Eisenstadt -dass ein Schädigungsvorsatz  vorliege! Ebenfalls im Jahr 2015 stießen die Prüfer der Notenbank im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung laut "Standard" auf Partizipationskapital (PS-Kapital), das mit Kredit finanziert wurde und daher in den Augen der Aufsicht nicht als Eigenkapital gelten konnte. Die  Geschäfte wurden in der Folge abgestellt, rückabgewickelt und die Eigenkapitalposition richtiggestellt. Weitere Konsequenzen gab es nicht.

Es ist daher unsere Aufgabe, als größte Interessenvertretung der Gemeinden im Burgenland, darauf hinzuweisen, dass es hier – aus unserer Sicht – auch ein Aufsichtsversagen zentraler staatlicher Instanzen gegeben hat. Denn, wenn ein solcher  Finanzskandal aufbricht und es nachweislich Indizien und Hinweise gab (bereits 2015), die  vielleicht zum damaligen Zeitpunkt nicht genügend Substrat hatten, um strafrechtliche  (StA) oder andere behördliche Konsequenzen (FMA) auszulösen, so wäre es doch – aus unserer Sicht -in höchstem Maße angebracht gewesen, dass hier zumindest die FMA die „Commerzialbank im Burgenland AG“ in der Folge auf „Herz und Nieren“ prüft bzw. alle  notwendigen Schritte unternommen hätte, um diese nun drohende Insolvenz zu verhindern.
Eine genau Prüfung zum damaligen Zeitpunkt hätte möglicherweise ein Großteil des Schadens, der heute, 2020, zu Tage tritt, verhindert.

In diesem Zusammenhang müssen sich nun die Gemeinden vorbehalten, mögliche rechtliche Schritte (Amtshaftung) gegen die Organe der Republik Österreich einzuleiten!

Dieser neuerliche Bankenskandal zeigt nämlich, dass das derzeitige System der Bankenprüfung zum Schutz aller Kunden unzulänglich war bzw. ist und es offensichtlich  wesentlich mehr Verlässlichkeit braucht. Wir fordern als Gemeindevertreter vor allem auch eine gesetzliche Einlagensicherung für Gemeinden in adäquater Höhe, um für solche Situationen eine Schadensdämpfung für die Gebietskörperschaften und somit für die  Steuerzahler zu ermöglichen.

Wir fordern sie als Bundeskanzler und als Finanzminister jedenfalls auf, hier Verantwortung für die Unzulänglichkeit der staatlichen Prüforgane zu übernehmen und rasch entsprechend finanzielle Hilfe seitens des BMF für die betroffenen Gemeinden zur Verfügung zu stellen!

Hochachtungsvoll

Bgm. Erich Trummer
Präsident GVV

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