Die Beurteilung von Blindenführhunden
Der BFH hat den Hundeführer während der Beurteilung mit einem, ihm keine Beeinträchtigung verursachenden Führgeschirr sowie Halsband und Leine zu führen. Die Leine und der Führbügel sind in der gleichen Hand zu halten. Bei Gehorsamsübungen ist das Führgeschirr abzunehmen und der BFH ist mit einer Kenndecke als solcher zu kennzeichnen. Das Nebenhergehen des Hundes mit verschiedenen Richtungswechsel und Kehrtwendungen ist angeleint und in Freifolge durchzuführen. Heranrufen vom Auslauf und aus...