Die Beurteilung von Blindenführhunden

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Der BFH hat den Hundeführer während der Beurteilung mit einem, ihm keine Beeinträchtigung
verursachenden Führgeschirr sowie Halsband und Leine zu führen. Die
Leine und der Führbügel sind in der gleichen Hand zu halten. Bei Gehorsamsübungen
ist das Führgeschirr abzunehmen und der BFH ist mit einer Kenndecke als solcher
zu kennzeichnen. Das Nebenhergehen des Hundes mit verschiedenen Richtungswechsel
und Kehrtwendungen ist angeleint und in Freifolge durchzuführen.
Heranrufen vom Auslauf und aus Platzstellung erfolgt nicht an der Leine. Zum Heranrufen
kann auch ein Signalgeber verwendet werden.
Zur Qualitätsbeurteilung hat sowohl der/die blinde Sachverständige als auch der/die
Ausbildner/in bzw. eine Vertrauensperson der Führhundeschule mit dem Hund unter
Begleitung des/der Kynologen/Kynologin eine Wegstrecke zurückzulegen, auf der die
Leistung und Charakteristik des Hundes gezeigt wird. Der/die Mobilitätstrainer/in unterstützt
zur Wegansage und Sicherheit. Der/die Ausbildner/in bzw. die Vertrauensperson
der Führhundeschule hat den Hund unter Sichtentzug mittels von der Prüfstelle
vorgegebener Sichtentzugsbrille vorzuführen. Diese ist während der Prüfung
die gesamte Zeit zu tragen.
Dem/der blinden Sachverständigen obliegt insbesondere die Beurteilung folgender
Punkte:
ob der Hund den für eine brauchbare Führleistung erforderlichen Zug im
Führgeschirr hat;
ob der Hund entspannt, aber konzentriert führt;
wie der Hund mit einer für ihn neuen Situation fertig wird und auf unvorhersehbare
Hindernisse reagiert;
Einschätzung des Sozial-/Umweltverhaltens und der Führleistung des Hundes
aus der Wahrnehmung einer/eines erfahrenen Blindenführhundehalter/in.
Den kynologischen Sachverständigen obliegt insbesondere
Die Beurteilung der in den Bewertungsbögen angeführten Kriterien;
die kynologischen Sachverständigen berücksichtigen bei der Beurteilung,
dass eine Reaktion des Hundes auf Unsicherheiten der vorführenden Personen
beruhen kann; gegebenenfalls ist eine Wiederholung einer bestimmten
Testsituation durchzuführen.
Die Feststellung der Führfähigkeit hat zwischen dem/der kynologischen und dem/der
blinden Sachverständigen einstimmig zu erfolgen.
1) Die Funktionsbezeichnungen bei den Bewertungskriterien gelten sinngemäß auch in der weiblichen
Form.
Bei der Teambeurteilung hat der/die zukünftige Hundeführer/in einen ihm/ihr nicht
bekannten Weg mit Hilfe der Wegansage durch den/die Mobilitätstrainer/in zu gehen.
Dieser Weg muss alle in den Beurteilungskriterien angeführten Gegebenheiten enthalten.
Der blinde oder hochgradig sehbehinderte Mensch, für den der Hund gedacht ist,
kann sich von einer Person seines Vertrauens, die nicht mit dem Hund vertraut sein
darf, begleiten lassen.
2. Bewertungskriterien für Blindenführhunde 1)
Mit A/A* ist eine Leistung zu beurteilen, wenn sie exakt nach den vorgegebenen
Ausführungsbestimmungen ausgeführt wird.
Mit B/B* ist eine Leistung zu beurteilen, wenn sie von den vorgegebenen Ausführungsbestimmungen
geringfügig abweicht, die Sicherheit des Hundeführers jedoch
nicht beeinträchtigt wird.
Mit C/C* ist eine Leistung zu beurteilen, wenn
.) der Hundeführer mehr als drei Kommandos zur Durchführung der Übung benötigt;
.) der Hundeführer auf den Hund physisch (durch Leinenruck etc.) oder auf den
Blindenführhund mit dem Stock (sperren) einwirkt;
.) die Sicherheit des Hundeführers durch gesundheitsgefährdende oder lebensbedrohliche
Situationen nicht mehr gewährleistet ist bzw. wenn die zu erbringende
Leistung nicht erbracht wird.
Wenn eine fettgedruckte Leistung mit C/C* beurteilt wird, hat die Beurteilung mit dem
Vermerk „Verwendbarkeit nicht gegeben“ zu erfolgen und die gesamte Prüfung ist zu
wiederholen.
Werden von einem der beiden Sachverständigen mehr als drei der verbleibenden
Leistungen sämtlicher Sparten mit C/C* beurteilt, ist die Beurteilung gleichfalls mit
dem Vermerk „Verwendbarkeit nicht gegeben“ vorzunehmen und die gesamte Prüfung
ist zu wiederholen.
3. Ausführungsbestimmungen 1)
3.1 Sozial-/Umweltverhalten des Blindenführhundes
3.1.1 Umweltsicherheit allgemein
Es ist ein umweltneutrales, von allgemeinen Umwelteinflüssen nicht beeinflussbares
Verhalten des Hundes gefordert. Nervöse und überzogene Reaktionen sind negativ
zu bewerten.
Leistungsstufe A/A*: Zeigt sich der Umwelt gegenüber neutral und aufgeschlossen.
Leistungsstufe B/B*: Zeigt Beeinträchtigung, Führfähigkeit bzw. Einsatzbereitschaft
ist jedoch weiterhin gegeben.
Leistungsstufe C/C*: Zeigt Überreaktionen (in der jeweiligen Situation negative Reaktion
wie z.B. Meideverhalten, übermäßiges Subordinationsverhalten
etc.), Verwendbarkeit nicht mehr gegeben. Durch Unsicherheiten
stark beeinträchtigtes Führverhalten.
3.1.2 Verhalten auf glatten Böden
Der Hund soll sich auf glatten Böden (Holz-, Steinböden etc.) unbefangen und sicher
bewegen.
Leistungsstufe A/A*: Keine Beeinträchtigung des Führverhaltens bzw. der Einsatzbereitschaft.
Leistungsstufe B/B*: Leichte Unsicherheit, führt angespannt bzw. verkrampft.
Leistungsstufe C/C*: Sperrt, verweigert Führleistung.
3.1.3 Verhalten auf Gitterrost
Der Hund soll sich auf Gitterrosten, wie bei Geschäftseingängen üblich, unbefangen
bewegen.
Leistungsstufe A/A*: Keine Beeinträchtigung des Führverhaltens bzw. der Einsatzfähigkeit.
Leistungsstufe B/B*: Leichte Unsicherheit, führt angespannt.
Leistungsstufe C/C*: Sperrt, verweigert jegliche Führleistung.
3.1.4 Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln
Der Hund sollte sich ruhig und ausgeglichen verhalten. Ablegen bzw. Hinsetzen, ohne
dabei andere Fahrgäste zu belästigen, darf aber seine Stellung (Liegen, Sitzen,
Stehen) auf dem zugewiesenen Platz verändern.
Leistungsstufe A/A*: Keine Beeinträchtigung der Verwendbarkeit, neutral gegenüber
der Umwelt, verhält sich ruhig, bleibt liegen/sitzen.
Leistungsstufe B/B*: Unsicherheit, belästigt andere Fahrgäste, bleibt nicht liegen/
sitzen.
Leistungsstufe C/C*: Sperrt, verweigert das öffentliche Verkehrsmittel zu betreten,
panikartiges Verhalten im Verkehrsmittel.
3.1.5 Verhalten in einem Auto
Der Hund sollte sich ruhig und ausgeglichen verhalten. Ablegen bzw. Hinsetzen, ohne
dabei den Lenker oder sonstige Mitfahrer zu belästigen. Der Hund ist jedenfalls
ordnungsgemäß zu sichern.
Leistungsstufe A/A*: Keine Beeinträchtigung der Verwendbarkeit, neutral gegenüber
der Umwelt, verhält sich ruhig, bleibt liegen/sitzen.
Leistungsstufe B/B*: Unsicherheit, belästigt den Lenker oder sonstige Mitfahrer,
bleibt nicht liegen/sitzen.
Leistungsstufe C/C*: Sperrt, verweigert in das Auto einzusteigen, steigt aus dem
Auto ohne Kommando aus, panikartiges Verhalten im Auto.
3.1.6 Verhalten gegenüber Artgenossen
Neutrales Verhalten erwünscht, Aggression und übermäßige Subordination nicht erwünscht.
Führverhalten soll nicht beeinträchtigt werden.
Leistungsstufe A/A*: Freundlich bis neutral gegenüber Artgenossen, Führverhalten
bzw. Einsatzfähigkeit nicht beeinträchtigt.
Leistungsstufe B/B*: Weist Unsicherheiten auf. Anzeichen von artspezifischen
Kommunikationsproblemen.
Leistungsstufe C/C*: Bei Ansichtig werden eines Artgenossen zeigt der AH starke
Angst oder reagiert aggressiv.
3.1.7 Verhalten gegenüber Tieren
Neutrales Verhalten erwünscht, Aggression und übermäßige Unterwerfung nicht erwünscht.
Leistungsstufe A/A*: Keine Beeinträchtig, neutral gegenüber anderen Tieren.
Leistungsstufe B/B*: Zeigt Unsicherheiten. Führverhalten bzw. Einsatzfähigkeit gewährleistet.
Leistungsstufe C/C*: Bei Ansichtigwerden eines Tieres ist das Führverhalten bzw.
die Einsatzfähigkeit nicht mehr gewährleistet. Ist sehr aggressiv,
zeigt starken Beutetrieb oder starke Angst. Steht nicht mehr
unter der Kontrolle des Hundeführers.
3.1.8 Verhalten gegenüber Menschen
Neutrales Verhalten erwünscht, Aggression und übermäßige Unterwerfung nicht erwünscht.
Leistungsstufe A/A*: Keine Beeinträchtigung des Führverhaltens und der Verwendbarkeit,
neutral gegenüber Menschen.
Leistungsstufe B/B*: Anzeichen (siehe Körpersprache) von Kommunikationsproblemen.
(zeigt Unsicherheiten in Form von Meideverhalten oder Aggression)
Führverhalten bzw. Einsatzfähigkeit noch gegeben.
Leistungsstufe C/C*: Starke Angst, starke Aggression. Führverhalten bzw. Verwendbarkeit
nicht mehr gegeben.
3.1.9 Reaktion des Hundes auf spezifische Bewegungsmuster von Menschen/des
Hundeführers
Neutrales, aufmerksames Verhalten ist erwünscht, Aggression und übermäßige Unterwerfung
nicht erwünscht.
Leistungsstufe A/A*: Keine Beeinträchtigung des Verwendbarkeit, neutral gegenüber
Menschen.
Leistungsstufe B/B*: Anzeichen (siehe Körpersprache) von Kommunikationsproblemen.
(zeigt Unsicherheiten in Form von Meideverhalten oder Aggression)
Verwendbarkeit noch gegeben.
Leistungsstufe C/C*: Starke Angst, starke Aggression. Verwendbarkeit nicht mehr
gegeben.
3.1.10 Reaktion auf Geräuschquellen
Schaut interessiert in die Richtung, aus der das Geräusch kommt. Bleibt unbeeindruckt.
Leistungsstufe A/A*: Keine Beeinträchtigung der Verwendbarkeit.
Leistungsstufe B/B*: Anzeichen (siehe Körpersprache) von Unsicherheit.
Leistungsstufe C/C*: Starke Angst, starke Aggression.
3.2 Gehorsam des Blindenführhundes
3.2.1 Leinenführigkeit und Freifolge
Von der Grundstellung (Grundstellung STEH oder SITZ ist vor Beginn der Unterordnungsübungen
bekannt zu geben) aus hat der angeleinte/frei folgende Hund seinem
Hundeführer auf ein frei wählbares Signalzeichen zu folgen. Das Signalzeichen hat
innerhalb der Prüfung immer gleich zu lauten. Der Hund soll dabei von Rechtshändern
an der linken Seite, von Linkshändern an der rechten Seite des Hundeführers
an lockerer Leine/in Freifolge geführt werden. Signalzeichen dürfen beim Abgang,
bei Richtungsänderungen, bei Wendungen und beim Halten gegeben werden. Ablenkungen
wie Personengruppen sind vorgesehen. Die vom Beurteiler vorgegebene
Wegstrecke hat mindestens zwei Richtungsänderungen zu beinhalten. Ebenso sind
Wechsel im Tempo zu zeigen.
Die Führseite muss vor Beginn der Prüfung der Kommission bekanntgegeben werden.
Ebenso sind die gewählten Signalzeichen und etwaige andere Besonderheiten
vor Beginn bekanntzugeben. Dies ist sinngemäß auch für alle weiteren Übungen zutreffend.
Leistungsstufe A: Hund bewegt sich auf der linken (bzw. rechten) Kniehöhe des
Hundeführers, arbeitet konzentriert.
Leistungsstufe B: Hund prescht leicht vor oder bleibt zurück, mehrmalige Hörzeichen,
ist abgelenkt.
Leistungsstufe C: Hund lässt sich nur durch Leineneinwirkung führen.
3.2.2 Absetzen des Hundes
Aus dem normalen Schritt wird der Hund mit einem Signalzeichen parallel zur Gehrichtung
zum Absetzen veranlasst. Der Hund muss Zeit haben, sich zu setzen und
danach darf der Hundeführer sich durch Tasten überzeugen, ob der Hund tatsächlich
sitzt. Der Hundeführer geht anschließend noch 10 Schritte in gerader Richtung weiter,
macht eine Kehrtwendung und begibt sich anschließend zu seinem Hund. Dieser
sollte in der Sitzstellung verbleiben.
Leistungsstufe A: Hund führt das Kommando ohne Verzögerung aus.
Leistungsstufe B: Die Übung wird verzögert ausgeführt, mehrmaliges Kommando
und körperliche Einwirkung erforderlich, Übungswiederholung.
Leistungsstufe C: Hund bleibt nicht sitzen, steht auf, bewegt sich zum Hundeführer.
3.2.3 HERANKOMMEN aus der Platzposition
Aus dem normalen Schritt bleibt der Hundeführer stehen, der Hund wird mit einem
Signalzeichen parallel zur Gehrichtung zum Ablegen veranlasst. Der Hund muss Zeit
haben, sich zu hinzulegen und danach darf der Hundeführer sich durch Tasten überzeugen,
ob der Hund tatsächlich liegt. Der Hundeführer geht anschließend noch 10
Schritte in gerader Richtung weiter und dreht sich zum Hund hin. Auf Anordnung des
Beurteilers darf der Hundeführer seinen Hund aus der Platzposition heranrufen. Dieser
hat sich auf das Signalzeichen dem Hundeführer in schneller Gangart zu nähern
und mit dem Hundeführer Kontakt aufzunehmen. Auf neuerliche Anordnung des Beurteilers
ist der Hund in Grundstellung zu nehmen.
Leistungsstufe A: Hund führt das Kommando ohne Verzögerung aus.
Leistungsstufe B: Die Übung wird verzögert ausgeführt, mehrmaliges Kommando
und körperliche Einwirkung erforderlich, Übungswiederholung.
Leistungsstufe C: Hund bleibt nicht liegen, steht auf, läuft weg, bewegt sich zum
Hundeführer, ab dem 4. Kommando.
3.2.4 Ablegen des Hundes 5 Minuten auf Sicht mit Ablenkung im Gebäude
Der Hundeführer legt seinen Hund an einem vom Prüfer zugeteilten Ort mit einem
Signalzeichen ab und begibt sich anschließend auf Anordnung des Beurteilers zu der
ihm vom Beurteiler bezeichneten Örtlichkeit. Der Hund hat ohne jegliche Einwirkung
seines Hundeführers maximal 5 Minuten liegen zu bleiben. Der Beurteiler begibt sich
zum Hundeführer und bringt diesen zu seinem Hund zurück. Umweltbedingte Ablenkungen
sind erwünscht.
Leistungsstufe A: Hund führt das Kommando ohne Verzögerung aus und bleibt bis
zum Eintreffen des Hundeführers liegen.
Leistungsstufe B: Die Übung wird verzögert ausgeführt, mehrmaliges Kommando
und körperliche Einwirkung erforderlich, Übungswiederholung.
Leistungsstufe C: Hund bleibt nicht liegen, steht auf, läuft weg, bewegt sich zum
Hundeführer, ab dem 4. Kommando.
3.2.5 Freilauf
Der Hund wird mit einem Signalzeichen freigegeben und darf sich unbeeinträchtigt
bewegen. Die Distanz ist vorab mit dem Hundeführer abzuklären, der Hund sollte
jedenfalls in Kontrolldistanz bleiben.
Leistungsstufe A: Hund führt das Kommando ohne Verzögerung aus.
Leistungsstufe B: Die Übung wird verzögert ausgeführt, mehrmaliges Kommando
erforderlich, lebt Bewegungsdrang nicht aus und bleibt in der
Nähe des Hundeführers.
Leistungsstufe C: Kann sich nicht entfalten, löst sich nicht einmal Ansatzweise vom
Hundeführer.
3.2.6 ABRUFEN aus Freilauf
Der Hundeführer ruft den Hund mit einem Signalzeichen ab. Der Hund hat sich dem
Hundeführer freudig und ohne Verzögerung zu nähern und sofort Kontakt mit dem
Hundeführer aufzunehmen bzw. gleich in Fußposition zu gehen.
Leistungsstufe A: Bewertungskonforme Ausführung der Übung. Lässt sich durch
Umwelteinflüsse nicht ablenken.
Leistungsstufe B: Der Hund reagiert mit Verzögerung, kommt nicht auf der Direkten
Linie, ist ablenkbar, nimmt nicht Kontakt auf.
Leistungsstufe C: Der Hund ignoriert mehrere Kommandos des Hundeführers.
3.3 Führleistung des Blindenführhundes (BFH)
3.3.1 Angehen auf Hörzeichen
Auf Kommando des Hundesführers hat sich der Hund in die Richtung, auf die er
„eingestellt“ ist, ohne Verzögerung in Bewegung zu setzen. Ablenkungen des normalen
Alltags sind erwünscht. Der Hund führt bis zu einem anderslautenden Kommando
unbeeinträchtigt in gerader Richtung.
Leistungsstufe A/A*: Der Hund hat sich auf das vom Hundeführer vorgegebenem
Kommando in die Richtung, in die er eingestellt ist, ohne Verzögerung
in Bewegung zu setzen. Der Hund lässt sich durch
Umwelteinflüsse nicht beeinträchtigen.
Leistungsstufe B/B*: Die Übung wird verzögert ausgeführt, BFH „pendelt“, bleibt unmotiviert
stehen.
Leistungsstufe C/C*: Geht nur zögernd an, verweigert.
3.3.2 Arbeits- und Zugfreude
Der BFH soll auf den Hundeführer einen, dem Gehvermögen des Hundeführers angepassten,
permanenten Zug ausüben.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH übt einen gleichmäßigen Zug aus, der Hundeführer
kann dem Hund zuverlässig folgen.
Leistungsstufe B/B*: Der ausgeübte Zug ist so stark, dass der Hundeführer kann nur
mühevoll Schritt halten. Der Zug reicht nicht aus, der Hundeführer
könnte (möchte) schneller gehen.
Leistungsstufe C/C*: Der Zug ist so stark, dass der Hundeführer nicht Schritt halten
kann, Hund übt keinen Zug aus.
3.3.3 Befolgen von Richtungskommandos
Der BFH soll die Richtungsänderungen LINKS/RECHTS innerhalb einer sinnvollen
Distanz in Form eines ca. 90-gradigen Winkels bzw. einen den örtlichen Begebenheiten
angepassten Winkel durchzuführen.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH setzt die Richtungsänderung innerhalb der sinnvollen
Distanz um.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH benötigt mehrere Kommandos um zu reagieren. Geht
spitze oder stumpfe Winkel.
Leistungsstufe C/C*: Führt die Richtungskommandos nicht aus bzw. der Hundeführer
versucht den Hund mittels Bügel zu lenken.
3.3.4 Anhalten vor Gehsteigkante zum Verkehr
Der BFH hat auf das Kommando SUCH BORD bzw. selbstständig vor der deutlich
wahrnehmbaren Gehsteigkante so anzuhalten, dass die Vorderpfoten unmittelbar vor
dem Gehsteigkantenrand stehen und der Hundeführer in der Lage ist, die Gehsteigkante
mit dem Stock zu ertasten.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH bleibt wie vorstehend ausgeführt stehen.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH bleibt zu früh stehen, Hundeführer muss sich an die
Gehsteigkante herantasten.
Leistungsstufe C/C*: BFH hält nicht an, Hundeführer überläuft die Gehsteigkante,
BFH bleibt mit den Vorderpfoten auf der Fahrbahn stehen – der
Hundeführer steht noch auf dem Gehsteig.
3.3.5 Anhalten vor Gehsteigkante vom Verkehr
Der BFH hat auf das Kommando SUCH BORD bzw. selbstständig vor der deutlich
wahrnehmbaren Gehsteigkante so anzuhalten, dass die Vorderpfoten unmittelbar
nach dem Gehsteigkantenrand stehen, dass der Hundeführer nicht mit dem Fuß anstößt
und in der Lage ist, die Gehsteigkante mit dem Stock zu ertasten (gleiche
Technik wie beim Anzeigen von Treppen aufwärts, stehenbleiben mit den Vorderpfoten
auf der ersten Stufe).
Leistungsstufe A/A*: Der BFH bleibt wie vorstehend ausgeführt stehen. Stellt Vorderpfoten
auf Gehsteig.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH bleibt zu früh stehen, Hundeführer muss sich an die
Gehsteigkante herantasten.
Leistungsstufe C/C*: BFH hält nicht an, Hundeführer überläuft die Gehsteigkante.
3.3.6 Anzeigen und Überqueren von Straßen mit Zebrastreifen
Die Anzeige eines Zebrastreifens hat auf das Kommando SUCH ZEBRA zu erfolgen,
das Kommando kann mit einer Richtungsbezeichnung (links, rechts oder gerade, je
nach Gegebenheit) ergänzt werden.
Das Übersetzen des Zebrastreifens sollte möglichst mittig erfolgen.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH zeigt den Zebrastreifen korrekt an und übersetzt diesen
mittig, verlässt ihn nicht.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH zeigt den Zebrastreifen seitlich versetzt an bzw. das
Team weicht bis zu 1m vom Zebrastreifen ab.
Leistungsstufe C/C*: Der BFH zeigt den Zebrastreifen nicht an bzw. das Team
weicht mehr als 1m vom Zebrastreifen ab.
3.3.7 Überqueren von Straßen
Der BFH hat die Straße/Fahrbahn geradlinig, auf kürzestem Wege und ohne Verzögerung
zu überqueren, ausgenommen bei schrägen Zebrastreifen, hier gilt das mittige
übersetzen des Zebrastreifens.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH überquert die Straße/Fahrbahn wie vorgesehen.
Leistungsstufe B/B*: Quert mit Verzögerung, zeigt Unsicherheit, pendelt.
Leistungsstufe C/C*: Der BFH quert schräg, lässt sich stark ablenken.
3.3.8 Aufsuchen und Anzeige von Treppen abwärts
Der BFH hat auf das Kommando SUCH TREPPE bzw. selbstständig diese zu suchen
und sie den Hundeführer so anzuzeigen, dass der Hund mit den Vorderpfoten
unmittelbar vor dem Rand oben an der Treppe stehen bleibt, so dass der Hundeführer
mit dem Stock die erste Stufe ertasten kann.
Das Kommando kann jeweils durch Richtungsbezeichnungen ergänzt werden.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH zeigt die Treppe sicher an.
Leistungsstufe B/B*: BFH bleibt zu früh stehen.
Leistungsstufe C/C*: BFH geht ohne Anzeige auf die Treppe.
3.3.9 Aufsuchen und Anzeige von Treppen aufwärts
Der BFH hat auf das Kommando SUCH TREPPE bzw. selbstständig diese zu suchen
und den Hundeführer so anzuzeigen, dass der Hundeführer die 1. Stufe mit
dem Stock ertasten kann. Der BFH bleibt auf der ersten Stufe stehen, wodurch der
Hundeführer durch die veränderte Position des Führbügels den Beginn der Treppe
erkennen kann.
Das Kommando kann jeweils durch Richtungsbezeichnungen ergänzt werden.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH zeigt die Treppe sicher an.
Leistungsstufe B/B*: BFH bleibt zu früh bzw. auf der 2. oder 3. Stufe stehen.
Leistungsstufe C/C*: BFH geht ohne anzuhalten die Treppe hinauf.
3.3.10 Aufsuchen und Anzeige von Aufzügen
Der BFH hat den Hundeführer auf das Kommando SUCH LIFT zum nächsten verfügbaren
Aufzug im Sichtbereich des Hundes zu führen.
Das Kommando kann jeweils durch Richtungsbezeichnungen ergänzt werden.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH begibt ohne Verzögerung direkt zum nächsten verfügbaren
Aufzug.
Leistungsstufe B/B*: BFH zeigt Unsicherheiten, führt den Hundeführer schlussendlich
zu einem Aufzug
Leistungsstufe C/C*: BFH zeigt Aufzug nicht an.
3.3.11 Umgehen von Rolltreppen
Der BFH verweigert bei Annäherung an Rolltreppen, sucht Alternative, sperrt.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH umgeht die Rolltreppe, sperrt den Hundeführer.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH setzt kein eindeutiges Anzeigeverhalten, sperrt den
auf der Revisionsplattform befindlichen Hundeführer erst kurz
vor dem Betreten der Rolltreppe.
Leistungsstufe C/C*: BFH zeigt die Rolltreppe nicht an und führt darauf.
3.3.12 Anzeige von Türen/Eingängen
Der BFH führt den Hundeführer auf das Kommando SUCH TÜR zur nächstgelegenen
Türe, Ein- oder Ausgang, und zeigt mit der Nase den Türgriff an.
Das Kommando kann mit einer Richtungsbezeichnung ergänzt werden.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH zeigt die nächstgelegene Türe, den Ein-/Ausgang
ohne Verzögerung an.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH setzt kein eindeutiges Anzeigeverhalten, zeigt die
Türe, den Ein-/Ausgang erst nach längerer Suche an.
Leistungsstufe C/C*: BFH zeigt Türen/Ein-/Ausgänge nicht an.
3.3.13 Anzeige von Sitzgelegenheiten
Der BFH für den Hundeführer auf das Kommando SUCH BANK zur nächstgelegenen
Sitzgelegenheit und zeigt diese durch Auflegen des Kopfes an.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH zeigt die nächstgelegene Sitzgelegenheit ohne Verzögerung
an.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH setzt kein eindeutiges Anzeigeverhalten, zeigt die
Sitzgelegenheit erst nach längerer Suche an.
Leistungsstufe C/C*: BFH zeigt keine Sitzgelegenheit an.
3.3.14 Verhalten beim Einsteigen in öffentliche Verkehrsmitteln
Bei Verdacht auf ein Verkehrsmittel mit Stufen verlängert der Hundeführer noch vor
Ankunft des Verkehrsmittels die Leine so, dass der Hund problemlos die Stufen hinaufspringen
kann. BFH zeigt den Einstieg in Stockreichweite an, der Hundeführer
lässt den Führbügel aus und führt den BFH an der Leine, BFH steigt auf Kommando
des Hundeführers korrekt vor dem Hundeführer, bei Verkehrsmitteln
(Zug/Straßenbahn/Bus) mit Stufen, ein; bei U-Bahn/Niederflurwagen mit dem Hundeführer
ein und führt den Hundeführer auf Kommando zu einer Sitzgelegenheit.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH handelt entsprechend der Ausführungsbeschreibung.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH zeigt den Einstieg nicht exakt an, benötigt mehrere
Kommandos, steigt nur zögernd ein.
Leistungsstufe C/C*: BFH bleibt hinten oder verweigert das Einsteigen.
3.3.15 Verhalten beim Aussteigen aus öffentlichen Verkehrsmitteln
BFH wartet auf Kommando, bis der Hundeführer ausgestiegen ist und steigt auf
Kommando aus dem Verkehrsmittel. Bei der U-Bahn und bei Niederflur-
Straßenbahnen steigt der BFH gleichzeitig mit dem Hundeführer aus.
Leistungsstufe A/A* Der BFH handelt entsprechend der Ausführungsbeschreibung.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH steigt bei Zug/Straßenbahn/Bus gleichzeitig (jedoch
ohne weitere Beeinträchtigung) mit dem Hundeführer aus.
Leistungsstufe C/C*: BFH verweigert das Aussteigen, steigt vor den Hundeführer
aus.
3.3.16 Führleistung in Fußgängerzone und/oder auf Gehsteig/-weg
Der BFH führt den Hundeführer geradlinig bzw. den Gegebenheiten angepasst sicher
und zügig.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH handelt korrekt.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH führt den Hundeführer zögerlich und/oder pendelt, ist
unsicher, führt langsam.
Leistungsstufe C/C*: BFH ist orientierungslos, lässt sich ablenken.
3.3.17 Führleistung auf Freilandstraße (Straßen ohne Gehsteig)
Der BFH führt den Hundeführer am linken Fahrbahnrand, bzw. entsprechend der
Gegebenheiten am rechten Rand.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH handelt korrekt.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH führt den Hundeführer unsicher, führt langsam.
Leistungsstufe C/C*: BFH ist orientierungslos, lässt sich ablenken, weicht vom Rand
ab.
3.3.18 Führleistung auf Bahnsteigen/vor Abgründen (darauf zugehend)
Der BFH bleibt in sicherer Entfernung vor dem Abgrund stehen. Führt den Hundeführer
vom Abgrund weg. Führt in sicherem Abstand von der Bahnsteigkante, bleibt neben
gelber Linie (an der vom Gleis abgewendeten Seite).
Leistungsstufe A/A*: Der BFH handelt korrekt, drängt den Hundeführer vom Abgrund
weg.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH führt den Hundeführer unkonzentriert, teilweise unsicher,
jedoch nicht gefährdend, entlang dem Abgrund/bzw. entlang
der gelben Linie der Bahnsteigkante.
Leistungsstufe C/C*: BFH geht auf der gelben Linie, überschreitet die gelbe Linie,
hält vor Abgrund nicht an, drängt den Hundeführer zum Abgrund
hin.
3.3.19 Seitenabstand von beweglichen Hindernissen
Der BFH hat den Hundeführer im ausreichenden Seitenabstand vom beweglichen
Hindernis vorbeizuführen, sofern aus dem Hindernis eine Engstelle resultiert, hat der
BFH die Gangart zu verlangsamen oder anzuhalten. Situationsbedingte Berührungen
werden toleriert (anstreifen in Menschenmassen etc.).
Leistungsstufe A/A*: Der BFH handelt korrekt, verlangsamt bei Engstellen.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH führt den Hundeführer nahe an dem Hindernis vorbei,
verlangsamt nicht, streift an dem Hindernis.
Leistungsstufe C/C*: BFH weicht nicht aus, Hundeführer/BFH stoßt mit dem beweglichen
Hindernis (z.B. mit Passanten) zusammen.
3.3.20 Seitenabstand von unbeweglichen Hindernissen
Der BFH hat den Hundeführer im ausreichenden Seitenabstand vom unbeweglichen
Hindernis vorbeizuführen, sofern aus dem Hindernis eine Engstelle resultiert, hat der
BFH die Gangart zu verlangsamen.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH handelt korrekt, verlangsamt bei Engstellen.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH führt den Hundeführer nahe an dem Hindernis vorbei,
verlangsamt nicht streift an dem Hindernis.
Leistungsstufe C/C*: BFH weicht nicht aus, Hundeführer/BFH stoßt mit dem unbeweglichen
Hindernis (z.B. Verkehrszeichen, parkende Fahrzeuge
etc.) zusammen.
3.3.21 Verhalten bei Bodenunebenheiten/Einfassungen von Grünanlagen etc./auf
dem Boden liegende Gegenstände /Absperrungen
Der BFH hat Hindernisse durch Temporeduktion anzuzeigen, Absperrungen sind
nach Möglichkeit selbstständig zu umgehen, wenn umgehen nicht möglich ist, hat
der Hund die Absperrung durch stocknahes Anhalten anzuzeigen.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH handelt korrekt, verlangsamt bei den o.a. Umständen.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH führt den Hundeführer nahe an dem/der Hindernis/
Einfassung vorbei, verlangsamt nicht.
Leistungsstufe C/C*: BFH beachtet die o.a. Umstände nicht.
3.3.22 Verhalten bei Höhenhindernissen
Der BFH hat dem Hundeführer nicht umgehbare Höhenhindernisse (Simulation bei
der Beurteilung bis in Kopfhöhe des Hundeführers) anzuzeigen. Dies sollte durch
stehen bleiben in so einem Abstand erfolgen, dass der Hundeführer das Höhenhindernis
mit dem Stock ertasten kann.
Umgehbare Höhenhindernisse können ohne Anzeige umgangen werden.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH handelt korrekt.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH bleibt zu früh stehen.
Leistungsstufe C/C*: BFH weicht nicht aus, Hundeführer stößt gegen das
Höhenhindernis.
3.3.23 Folgen (Nachgehen) auf Kommando
Der BFH hat auf das Kommando „FOLGE“ einer Person ohne Verzögerung und in
einem Abstand von 1-3 m zu folgen.
Leistungsstufe A:/A*: BFH folgt der Person schnell und ohne Verzögerung, wird
durch Menschenmassen nicht beeinträchtigt.
Leistungsstufe B/B*: BFH zögert bei der Ausführung, folgt nicht direkt.
Leistungsstufe C/C*: BFH führt Kommando nicht aus, verliert die zu verfolgende Bezugsperson.
3.3.24 Anzeige von Ampeln
Der BFH für den Hundeführer auf das Kommando SUCH AMPEL zum nächstgelegenen
Kästchen, mit dem eine akustische Ampelanzeige betätigt wird und zeigt dieses
durch Hinweisen mit der Nase an.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH zeigt die nächstgelegene Ampel ohne Verzögerung
an.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH setzt kein eindeutiges Anzeigeverhalten, zeigt die
Ampel erst nach längerer Suche an.
Leistungsstufe C/C*: BFH zeigt keine Ampel an.
3.3.25 Anzeige von Gegenständen bzw. Apportieren
Der BFH bringt dem Hundeführer auf das Kommando BRING einen persönlichen
Gegenstand, den der Hundeführer sichtbar für den Hund beiläufig fallen gelassen hat
oder zeigt den Gegenstand auf das Kommando SUCH VERLOREN durch Hinweisen
mit der Nase so an, dass ihn der Hundeführer ohne langes Tasten finden kann. Die
Art der Ausführung ist vor der Übung bekanntzugeben.
Leistungsstufe A/A*: Der BFH bringt den Gegenstand oder zeigt den Gegenstand
korrekt ohne Verzögerung an.
Leistungsstufe B/B*: Der BFH setzt kein eindeutiges Anzeigeverhalten, zeigt den
Gegenstand erst nach längerer Suche an, spielt mit dem Gegenstand.
Leistungsstufe C/C*: BFH zeigt den Gegenstand nicht an/apportiert ihn nicht.
3.4 Teamverhalten Hundeführer/Blindenführhund (BFH)
3.4.1 Gesamteindruck des Teams
Hund und Hundeführer sollten ein harmonisches Team bilden und im Wesen und
Temperament übereinstimmen. Der Hundeführer soll das absehbare Verhalten des
Hundes bereits im Ansatz erkennen und einschätzen können.
Leistungsstufe A: Der Hundeführer vertraut seinem Hund, BFH arbeitet freudig
und aufmerksam.
Leistungsstufe B: Der Hundeführer zeigt leichte Unsicherheiten, vertraut dem BFH
nicht in vollem Umfang und vergewissert sich über das Anzeigeverhalten
des BFH, BFH arbeitet unsicher und gedrückt.
Leistungsstufe C: Hundeführer vertraut dem Hund nicht, BFH setzt Ersatzhandlungen
und arbeitet desorientiert, Team harmoniert nicht.
3.4.2 Einwirkung auf den Hund (verbal/non verbal)
Der Hundeführer sollte ausreichend loben und angemessen sowie tierschutzkonform
korrigieren.
Leistungsstufe A: Der Hundeführer lobt den Hund ausreichend und korrigiert den
Hund prompt, Verknüpfungen mit Fehlverhalten sind für den BFH
nachvollziehbar.
Leistungsstufe B: Korrekturen des Hundes erfolgen zeitverzögert.
Leistungsstufe C: Korrekturen werden unterlassen oder erfolgen ohne Grund.
Korrekturen werden nicht tierschutzkonform durchgeführt.
3.4.3 Motivierbarkeit des Hundes
Der Hund sollte freudig arbeiten und dem Hundeführer gegenüber aufmerksam sein.
Leistungsstufe A: BFH arbeitet freudig, reagiert schnell und verlässlich auf Kommandos.
Leistungsstufe B: BFH arbeitet freudlos, spricht auf Motivation nur mäßig an.
Leistungsstufe C: BFH lässt sich nur mit großen emotionellen Aufwand motivieren.
3.4.4 Reaktion des BFH auf den Hundeführer
Der BFH sollte mit dem Hundeführer eine Einheit bilden. Der BFH sollte den Hundeführer
freudig begegnen.
Leistungsstufe A: Das Team harmoniert hervorragend.
Leistungsstufe B: BFH tritt dem Hundeführer gegenüber unsicher auf.
Leistungsstufe C: BFH geht dem Hundeführer nur langsam zu, starkes Misstrauen.
3.4.5 Reaktion des Hundeführers auf das Anzeigeverhalten des BFH
Der Hundeführer sollte konzentriert mit dem BFH gehen und auf das Anzeigeverhalten
des BFH sofort reagieren.
Leistungsstufe A: Hundeführer reagiert schnell und sicher.
Leistungsstufe B: Hundeführer ist manchmal unkonzentriert, reagiert verzögert auf
das Anzeigeverhalten des BFH.
Leistungsstufe C: Hundeführer kann das Anzeigeverhalten des BFH nicht
umsetzen

Wer ist für die organisatorische Abwicklung der Beurteilung von Blindenführhunden zuständig?

"Das Messerli-Forschungsinstitut an der Vet.med.Uni.Wien wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der organisatorischen Abwicklung der Beurteilung von Blindenführhunden beauftragt." Die Auswahl der Sachverständigen, die Koordinierung der Termine für die Qualitäts- und Teambeurteilungen sowie die Anforderung der für die Teambeurteilung erforderlichen Mobilitätsabklärung obliegt dem Messerli Forschungsinstitut Wien. Bitte wenden Sie sich in Fragen zur Blindenführhunde-Beurteilung an das Messerli Forschungsinstitut Wien wie folgt:

Messerli Forschungsinstitut
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1,
A - 1210 Wien

Bürozeiten:

Montag: 08.00-15.0008.00-15.00 FREE Uhr

Dienstag: 08.00-15.0008.00-15.00 FREE Uhr

Mittwoch: 08.00-15.0008.00-15.00 FREE Uhr

Donnerstag: 08.00-15.0008.00-15.00 FREE Uhr

Tel.: +43 1 25077 2651+43 1 25077 2651

E-Mail: j.schoellauf@vetmeduni.ac.at [Link 1]

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