Ostern
Entzünden von Osterfeuern heuer nur sehr eingeschränkt zulässig
Bestehende Landes-Verordnung erlaubt Osterfeuer grundsätzlich nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag und nicht untertags - Durch Ausgangsbeschränkungen in Bundes-Verordnung ab 20:00 Uhr ist das Entzünden von Osterfeuern heuer damit nur alleine oder im Kreis der eigenen Familie möglich. KÄRNTEN. Laut Verordnung des Bundes ist coronabedingt in diesem Jahr das Abbrennen von Osterfeuern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung, zum Beispiel durch eine Dorfgemeinschaft, untersagt....