Ausgangsbeschränkungen, "freitesten"
Diese Corona-Regeln gelten im dritten Lockdown

Geöffnet sind während des dritten Lockdowns die Seilbahnen. In Gondeln ist eine  50-prozentige Auslastung  zulässig und eine FFP2-Maske muss getragen werden.  | Foto: CAM
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  • Geöffnet sind während des dritten Lockdowns die Seilbahnen. In Gondeln ist eine 50-prozentige Auslastung zulässig und eine FFP2-Maske muss getragen werden.
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Seit Mitternacht ist in Österreich der dritte harte Lockdown in Kraft: Die Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr, Kontakte werden stark eingeschränkt.

ÖSTERREICH. Bis zum 24. Jänner gibt es in Österreich einen dritten Lockdown. Ab heute, Samstag, darf man nur noch eine Person aus einem anderen Haushalt treffen (maximal eine Person trifft auf einen anderen Haushalt). Treffen mit zwei oder mehr Menschen sind im Lockdown nicht erlaubt. Von den Beschränkungen ausgenommen sind u. a. das Treffen mit dem Lebenspartner und Aufsichtspflichten über minderjährige Kinder. Diesmal gibt es aber die Möglichkeit des "Freitesten": Wer sich bei den von 15. bis 17. Jänner geplanten Massentests negativ testet, darf ab 18. Jänner die Wohnung wieder verlassen. Für Silvester gibt es keine Ausnahme – es gelten die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Ausgangsbeschränkungen auch tagsüber

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nun wieder rund um die Uhr. Der eigene Wohnbereich darf dann nur aus bestimmten Gründen verlassen werden: Erlaubt ist etwa die Fahrt zur Arbeit und zu Ausbildungszwecke, die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten sowie die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa der Einkauf) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung ist weiterhin möglich.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nun wieder rund um die Uhr. Der eigene Wohnbereich darf dann nur aus bestimmten Gründen verlassen werden. | Foto: Abbat/unsplash.com
  • Die Ausgangsbeschränkungen gelten nun wieder rund um die Uhr. Der eigene Wohnbereich darf dann nur aus bestimmten Gründen verlassen werden.
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Handel und Dienstleistungen sperren zu

Der Handel bleibt mit eingeschlossen 17. Jänner geschlossen. Schließen müssen auch körpernahe Dienstleister wie Friseure, aber auch der Kulturbereich und Freizeiteinrichtungen. Ausgenommen davon sind nur der Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien. Die Vorbestellung und Abholung von Waren ist allerdings in allen Geschäften erstmals erlaubt. 

Gastronomie

Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen). Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Der Lieferservice ist 24 /7 möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden. 

Einreisebeschränkungen

Für Einreisende sind die seit dem 19. Dezember gültige Einreisebeschränkungen anzuwenden. Personen, die bis zum 18. Jänner nach Österreich einreisen, müssen sofort eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann durch einen negativen PCR-oder Antigen-Test früher beendet werden, der frühestens am fünften Tag möglich ist. Ausgenommen sind lediglich Einreisen aus Staaten, deren CoV-Belastung noch immer gering ist (Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan, Finnland, Irland).

Skifahren und Outdoor-Sport

Outdoor-Sportstätten, dürfen während des Lockdowns betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen). Der Abstand von mindestens 1 Meter muss aber eingehalten werden. Geöffnet sind die Seilbahnen. Hier gilt in den Bundesländern eine Mindestvorgabe durch den Bund: Der Abstand von mindestens 1 Meter muss z. B. beim Anstellen, eingehalten werden.

FFP2-Masken müssen ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS) getragen werden, es gilt eine  50-prozentige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln. Eine MNS-Pflicht gibt es in Freiluftbereichen von Seil- und Zahnradbahnen. Regional sind weitere Maßnahmen möglich.

Alters- und Pflegeheime

In Alters-, Pflege- und Behindertenheimen ist weiterhin nur ein Besuch pro Patient und Woche möglich. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohnerinnen und Bewohner dürfen  von zwei Personen besucht werden (z. B. den Eltern).

Wann öffnen Schulen wieder ?

Der Schulunterricht wird wie üblich am 7. Jänner starten, allerdings im Distance-Learning bis zum 15 Jänner. Erst am 18. Jänner gibt es wieder Präsenz-Unterricht.

Foto: sozialministerium.at
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