Schuldenfalle Bürgschaften
SPÖ-Antrag auf Haftungsübernahme nur bis zur eigenen Bonität!
„Bürgen sollst du würgen“ lautet ein nicht gerade sympathisches Sprichwort, das allerdings leider oft der Wahrheit entspricht. Wer eine Bürgschaft eingeht, verpflichtet sich, die fremde Schuld zu übernehmen, wenn der Hauptschuldner die vereinbarte Leistung nicht erbringt. Besonders gefährlich ist die oft vereinbarte Bürgschaft als „Bürge und Zahler“, die sogenannte Solidarbürgschaft. Hier haben die Gläubiger die Wahl, ob sie bei Zahlungsverzug den Hauptschuldner oder sofort den Bürgen in...