Teilhabegesetz: Wahl der NutzerInnenvertretung
Mit dem 1. Juli tritt das neue Tiroler Teilhabegesetz in Kraft. Als Instrument der Mitbestimmung im Teilhabegesetz, wurde eine NutzerInnenvertretung gewählt. Die VertreterInnen werden bei Entscheidungsprozessen der Behindertenhilfe des Landes mitarbeiten, sowie in der Schlichtungsstelle und im Teilhabebeirat mitwirken. TIROL. Bei der Abschlussfeier der Wahl der NutzerInnenvertretung war auch Soziallandesrätin Gabriele Fischer anwesend, die sich über die Entwicklung des Teilhabegesetzes erfreut...