Fragwürdige Freigabe
Der Eichelhäher darf wieder gejagt werden
Der Eichelhäher wurde seitens der Bezirkshauptmannschaften zum Abschuss freigegeben. Allerdings gibt es keine empirischen Beweise, dass der Vogel eine große Gefahr für andere Tierarten darstellt. NÖ. Das niederösterreichische Jagdgesetz sieht vor, dass der Eichelhäher eigentlich nicht "jagdbar" ist und er daher weder abgeschossen, noch gefangen werden darf. Eine Freigabe ermöglicht es nun aber das Tier nahezu ohne Einschränkungen zu töten. Tierschützer sind beunruhigt. „Der Eichelhäher war...