Sport in der Gruppe ist im Freien wieder möglich
Mit 15. Mai traten einige Lockerungen im Zuge der Covid19-Maßnahmen in Kraft. Die Gastronomie darf wieder aufsperren. Auch Sportstätten im Freien dürfen wieder betreten werden. Vorbehaltlich allfällig anderer Auslegungen des Gesundheits- oder Sportministeriums sollten mit der Neufassung des § 8 nunmehr alle Sportstätten im Freien betreten werden dürfen (Abstandsregelung beim Ausüben des Sports von 2 Metern gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und einer maximalen...