Falls Maibaumaufstellen, dann nur ohne Publikum
Auch Stadt Leibnitz muss auf Maibaum verzichten
Die Anfragen häufen sich, doch die Rechtslage dazu ist derzeit eindeutig und wurde auch seitens des Kabinetts des Bundesministers Karl Nehammer bestätigt. Das Aufstellen eines Maibaumes an einem öffentlichen Ort mit „Publikum“ ist als Veranstaltung zu qualifizieren und daher durch die VO BGBl. II Nr. 98/2020 verboten.
Ein Aufstellen ohne „Publikum“ durch z.B. eine Firma oder Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unter Einhaltung der Sicherheitsauflagen (1-Meter-Abstand oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen) wurde vom Bundesministerium für Inneres als zulässig angesehen. Für Feuerwehren gilt in diesem Zusammenhang der Ausnahmetatbestand des beruflichen Zweckes nicht, weshalb auch die Feuerwehr keine Maibäume aufstellen darf. Die Teilnahme von privaten Personen außerhalb beruflicher Tätigkeiten am „Maibaumaufstellen“ ist unserer Ansicht nach auch im Lichte der Ausgehbeschränkungen, wonach nur aus den fünf bekannten Gründen (Abwendung unmittelbarer Gefahr, Hilfeleistung, Deckung der Grundbedürfnisse, Beruf und sportliche Betätigung) das Betreten öffentlicher Räume zulässig ist, ebenfalls nicht möglich. Die betreffende VO BGBl. II Nr. 98/2020 ist derzeit bis 30.04.2020 in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass die wesentlichen Maßnahmen der Verordnung weiterhin in Kraft bleiben werden!
Ausnahmejahr auch für Leibnitz
Alljährlich alle Blicke auf sich zog der wunderschöne Maibaum vor dem Rathaus in Leibnitz. Aber auch hier heißt es heuer pausieren. "Wir befinden uns in einem Ausnahmejahr und auch Leibnitz muss heuer auf das Aufstellen der Maibäume vor dem Rathaus und im Naturparkzentrum Grottenhof verzichten", zeigt Bgm. Helmut Leitenberger in Zeiten von Corona Verständnis und betont: "Wir könnten das Einhalten der Abstände nicht gewährleisten und ohne Mithilfe der Freiwilligen Feuerwehr ist es ohnedies nicht möglich."
Das war das Maibaumaufstellen 2019
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