DSN schlägt vor
Mögliches Betätigungsverbot von extremistischen Gruppen
Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sieht in einem Betätigungsverbot extremistischer Bewegungen eine mögliche Maßnahme zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bedrohungen. ÖSTERREICH. Im Nachbarland Deutschland gibt es sogenannte Vereinsverbote. Diese können verboten werden, "wenn ihre Zwecke oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie sich gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten." Seit 1990 wurden auf Seiten des...