ÖAAB-FCG AK-Räte Graz-Umgebung
„Die erste Jahreshälfte ist bald vorbei!“ – Daher die Negativsteuer für 2015 nicht verschenken!
Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialarbeiter, Pflichtpraktikanten oder auch geringfügig Beschäftigte die Sozialversicherungsbeiträge leisten, aber keine Lohnsteuer abführen müssen, haben Anspruch auf „Geld“ vom Finanzamt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auch alle Lehrlinge, Pflichtpraktikanten die auf Grund ihres Brutto-Lohnes keine Lohnsteuer zahlen, können sich für das Jahr 2015 bis zu 220 Euro vom Finanzamt als sogenannte Negativsteuer zurück holen. Voraussetzung dafür...