ÖAAB-FCG AK-Räte Graz-Umgebung
In 12 Tagen endet die Frist für den noch nicht beantragten Steuerausgleich 2009!

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Das Arbeitsjahr geht in wenigen Tagen zu Ende. Viele Beschäftigte sind im Einkaufs- und Weihnachtsstress. Dennoch sollte man in dieser hecktischen Zeit, nicht auf das Einbringen der Arbeitnehmerveranlagung für 2009 vergessen! Diese kann bis 31.12.2014 LETZTMALIG eingereicht werden.

FCG-GU Arbeiterkammerrat Peter Kirchengast: "Bei Arbeitnehmerveranlagungen hat man lt. der Ausnahmeregelung fünf Jahre Zeit diese einzureichen. Allerdings: ist diese Frist abgelaufen, so ist sie nicht mehr verlängerbar! Daher: sollten Sie für das Jahr 2009 noch keine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben haben, dann ist es höchste Zeit, denn 12 Tage stehen dafür noch zur Verfügung".

Überlegen Sie, ob Sie 2009 Ausgaben hatten, die man steuerlich geltend machen kann!

Welche Ausgaben können abgesetzt werden? Absetzbar sind - unter bestimmten Voraussetzungen - Sonderausgaben wie Versicherungsprämien für Personenversicherungen, Spenden und Kirchenbeiträge, außergewöhnliche Belastungen, Krankheits- oder Pflegekosten und Pendlerpauschale. Beruflich veranlasste Kosten sind als sogenannte Werbungskosten abzugsfähig. Die häufigsten anfallenden Werbungskosten wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 132,- EURO jährlich betragen. Dazu zählen:

• Arbeitskleidung
• Arbeitsmittel und Werkzeuge
• Arbeitszimmer
• Aus- und Fortbildung, Umschulung
• Betriebsratsumlage
• Computer
• Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
• Fachliteratur
• Fahrrad
• Fahrtkosten
• Fehlgelder
• Internet
• Kraftfahrzeug
• Reisekosten
• Sprachkurse
• Studienreisen
• Telefon, Handy

ACHTUNG: Seit dem Jahr 2009 sind auch Aufwendungen für die Betreuung von Kindern abzugsfähig. Diese Kosten sind bis zum Ende des Kalenderjahres in dem ein Kind das 10. Lebensjahr (ein behindertes Kind mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe das 16. Lebensjahr) vollendet zu berücksichtigen und sind mit 2.300 Euro pro Kind und Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass das Kind in einer öffentlichen oder privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person betreut wird.

Am schnellsten kann man das Steuergeld mittels Finanz-Online (elektronische Veranlagung per Internet) zurückholen. Jedoch braucht man dazu einen Zugangscode!

<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2009/L1.pdf">Wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung per Formular machen wollen, der Link zum Formular:</a>

Für die Formularabgabe ist kein persönlicher Termin im Finanzamt notwendig - Schicken Sie das Formular einfach per Post oder werfen Sie das Formular in den Einwurfkasten / Selbststempler im zuständigen Finanzamt.

<a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-Steuerbuch_2010_deutsch.pdf?4jwmqa">Steuerrechtliche Aspekte sowie Erklärungen zum Ausfüllen der Formulare entnehmen Sie bitte dem aktuellen Steuerbuch – der Link dazu:</a>

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