ÖAAB-FCG AK-Räte Graz-Umgebung
AK-Vizepräsident Gosch & AK-Rat Kirchengast - Schluss mit der Ungerechtigkeit bei Frauenpensionen!

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Aktuell werden Frauen pro Kind vier Jahre als Kindererziehungszeit bei der Pension angerechnet. Dies gilt allerdings nicht für Mehrfachmütter, da Überlappungszeiten nicht zählen. Konkret bedeutet das: Beträgt zum Beispiel der Abstand zwischen erstem und zweitem Kind zwei Jahre, so bekommt die Mutter für das erste Kind nur zwei Jahre am Pensionskonto gutgeschrieben. AK-Vizepräsident Franz Gosch und AK-Rat Peter Kirchengast wollen diese Ungerechtigkeit nicht länger dulden und fordern den zuständigen Minister auf, den Inhalt des Koalitionsabkommens von Dezember 2013 endlich nachzukommen. Denn „jedes Kind muss gleich viel Wert sein!“

Familien- und Kinderfreundlichkeit ist AK-Rat Peter Kirchengast ein großes Anliegen. Daher ist es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen für Eltern zu schaffen, damit Kinderwünsche nicht an finanziellen Barrieren scheitern. Dazu zählt auch die Höhe der erwartbaren Pension bei einer Mutter.

Viele Mütter unterbrechen zu Gunsten ihrer Kinder ihre Berufstätigkeit. Der berufliche Wiedereinstieg nach der Kinderpause erfolgt in vielen Fällen als Teilzeitarbeit. Teilzeitarbeit und die Berufsunterbrechung können allerdings die Gutschrift am Pensionskonto erheblich schmälern. Um dafür einen Ausgleich zu schaffen, werden einer Mutter pro Kind vier Jahre am Pensionskonto gutgeschrieben. Die Gutschrift am Pensionskonto ist im Jahr 2015 ein fiktives monatliches Einkommen in der Höhe von 1.694,39 Euro. Die an sich gute Sache hat allerdings einen ziemlich heftigen Schönheitsfehler. Vier volle Jahre für die Pension pro Kind werden nur dann angerechnet, wenn innerhalb von vier Jahren kein weiteres Kind geboren wird. Beträgt beispielsweise der Abstand zwischen erstem und zweitem Kind nur zwei Jahre, so bekommt die Mutter für das erste Kind auch nur zwei Jahre am Pensionskonto an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben.

Kirchengast, dass kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein: „die vollen vier Jahre für jedes Kind müssen angerechnet werden, ganz egal in welchem Abstand sie geboren werden.“

Die AK-Räte der ÖAAB-FCG Fraktion haben bereits im Oktober 2014 in der AK-Vollversammlung einen Antrag gestellt und die Bundesregierung aufgefordert, die uneingeschränkte Anrechenbarkeit von vollen vier Jahren pro Kind bei den Frauenpensionen umzusetzen. Bis jetzt ist der zuständige Sozialminister in dieser Angelegenheit untätig gewesen!

AK-Rat Peter Kirchengast (FCG Graz-Umgebung): „Dieses System benachteiligt Mütter, die für ihre Kinder eine Berufsunterbrechung in Kauf nehmen enorm! Damit muss endlich Schluss sein“! Der Gesetzgeber muss hier rasch handelt, Zeit hat er bis zum Frühjahr 2016 wo wieder eine Pensionsreform vorgesehen ist.

<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.steirischeroeaab.at/wp-content/uploads/2013/05/Frauenpension-4-volle-Jahre-fu%CC%88r-jedes-Kind.pdf">Antrag - AK-Vollversammlung</a>

<a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264">Arbeitsprogramm Österr. Bundesregierung 2013-2018</a>

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