ÖAAB-FCG AK-Räte Graz-Umgebung
Lehrlinge haben bei der AK-Wahl, kein faires Wahlrecht!
Bei der kommenden AK-Wahl (27. März – 9. April 2014) sind alle Steirischen Arbeiterkammer-Mitglieder berechtigt die Zusammensetzung der künftigen AK-Vollversammlung zu wählen. Nur die Lehrlinge, die vielerorts mit ihren erwachsenen Kollegen ihre Arbeiten verrichten, dürfen bei der AK-Wahl nur dann wählen, wenn sie sich vorher „veranlagt“ haben. “Eine unnötige Hürde, die sofort zu beseitigen ist“, stellt FCG Graz-Umgebung Vorsitzender und Spitzenkandidat für Graz-Umgebung Peter Kirchengast fest.
Gleiches Recht für Lehrlinge bei ALLEN Wahlen, sagt AK-Vizepräsident und FCG-Landesvorsitzender Franz Gosch! „Bei den Wahlen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene sind die jungen MitbürgerInnen vorbehaltslos bereits ab 16 Jahren wahlberechtigt. Es ist daher nicht einzusehen, warum Lehrlinge bei der AK-Wahl nur dann wahlberechtigt sind, wenn sie das Wahlrecht extra beantragen!
Um ein Zeichen für die Wichtigkeit der AK-Wahl für Lehrlinge zu setzen, weißt FCG-GU Spitzenkandidat Peter Kirchengast auf das "Wahlservice" seitens der FCG Graz-Umgebung hin. Es gibt für die Lehrlinge Unterstützung bei der Antragsstellung – Stichtag bis zur Einbringung der Veranlagung ist 19. Februar 2014.
Übrigens: Wahlberechtigt ist man, wenn zum Zeitpunkt 20. Dezember 2013 ein Lehrvertrag bestand.
Für Rückfragen steht die FCG Graz-Umgebung wie folgt zur Verfügung:
Email: p.kirchengast@stvp.at
Tel.: 0664/3661013
Facebook: FCG Graz Umgebung
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