Gegen Massenvermehrung
BH Spittal erteilt Borkenkäferverordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Spittal trifft Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer. Die Situation wird immer angespannter. BEZIRK SPITTAL. Eine der Maßnahmen ist es, dass geschlägertes Holz, sofern es nicht binnen drei Tagen nach Fällung mit einem Farbzusatz erkennbar begiftet wurde, binnen 14 Tagen zu entrinden oder aus dem Wald abzuführen ist. Verordnung für den ganzen BezirkDie Eigentümer von Waldflächen werden aufgefordert, ihre Wälder und Hölzer regelmäßig auf das...