Gegen Massenvermehrung
BH Spittal erteilt Borkenkäferverordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Spittal trifft Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer. Die Situation wird immer angespannter.
BEZIRK SPITTAL. Eine der Maßnahmen ist es, dass geschlägertes Holz, sofern es nicht binnen drei Tagen nach Fällung mit einem Farbzusatz erkennbar begiftet wurde, binnen 14 Tagen zu entrinden oder aus dem Wald abzuführen ist.
Verordnung für den ganzen Bezirk
Die Eigentümer von Waldflächen werden aufgefordert, ihre Wälder und Hölzer regelmäßig auf das Auftreten von Fichtenborkenkäfern zu kontrollieren, dass eine erfolgreiche Vorbeugung und/oder Bekämpfung einer Massenvermehrung durchführbar ist. Wahrnehmung über eine gefahrdrohende Vermehrung der Fichtenborkenkäfer ist unverzüglich der BH Spittal, Bezirksforstinspektion zu melden. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung stellt gemäß § 174 Abs 1 lit a Z 18 Forstgesetz 1975 eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft. HIER die gesamte Verordnung.
Betroffene Waldbesitzer können sich gerne bei der Redaktion melden: 0676841160614.
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