Freispruch trotz Betrugs im großen Stil
ST. PÖLTEN (ip). Insgesamt 142.358,51 Euro soll eine ehemalige Mitarbeiterin der Diözese St. Pölten zwischen Dezember 2011 und November 2015 auf ihr Privatkonto gebucht haben. Bereits, als man sie seitens des Arbeitgebers zur Rede stellte, gab sie den Betrug sofort zu und verpflichtete sich zur Schadensgutmachung. Am Landesgericht St. Pölten forderte Staatsanwältin Kathrin Bauer eine tat- und schuldangemessene Bestrafung wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges und des Vergehens...