Geheimcodes

Beiträge zum Thema Geheimcodes

Der Arbeitnehmer kann ein schriftliches Dienstzeugnis verlangen und hat sogar die Möglichkeit, dieses vor Gericht einzuklagen. | Foto: Gina Sanders/Fotolia

Dienstzeugnis
Vermeintlich positive Zeilen können Negatives beinhalten

Ein Dienstzeugnis darf kein Hindernis für den neuen Job darstellen. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Verlangen eines auszustellen. OÖ. Ein gutes Dienstzeugnis wertet eine Bewerbungsunterlage meist auf. Enthalten muss jenes laut Gesetz allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, eine genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit. Angaben über die Qualität der erbrachten Leistung muss es nicht beinhalten. Klares Bild...

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Zum Abschied wird Bilanz gezogen. | Foto: contrastwerkstatt/Fotolia

Geheimcodes im Dienstzeugnis

Die AK OÖ warnt vor mehrdeutigen und unzulässigen Formulierungen OÖ. „Frau M. hat sich stets bemüht.“ – Wenn so eine Floskel im Dienstzeugnis steht, kann das bedeuten, dass der Arbeitgeber zwar die Bemühungen von Frau M. würdigt, mit den Ergebnissen aber nicht unbedingt zufrieden war. Laut Arbeiterkammer (AK) OÖ werden solche „Geheimcodes“ bewusst von Firmenchefs verwendet, um das Gesetz zu umgehen. Denn das Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, das Arbeitnehmern den Zugang...

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  • Online-Redaktion Oberösterreich
Originelle Kennzeichen in Kombination mit "SO" wie das auf unserer Fotomontage sorgen für Schmunzeln.
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Geheimcodes auf vier Rädern

Sexy und smart sind die Wunschkennzeichen. Leider sind auch Nazi-Codes dabei. Nicht selten sorgen sie für Lacher oder Kopfschütteln: die Wunschkennzeichen. Vom augenscheinlich wenig einfallsreichen "OPA 1" über Kombinationen wie "GU – DRUN 25" bis hin zu originellen Schildern wie "JU – NEED 6" reichen die Kreationen. Steiermarkweit sind aktuell über 38.000 Autofahrer mit einem Wunschkennzeichen unterwegs. Im Bezirk sind es 3.580. Aber es sind auch rassistische und nationalsozialistische Codes...

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Redaktionsleiter Heimo Potzinger

Der "Kot" auf den Tafeln darf bleiben

Eine Gesetzesnovelle ist notwendig, um anstößige Wunschkennzeichen wie etwa Nazi-Codes zu verhindern. Bereits ausgestellte Nummerntafeln sollen aber nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Wer also mit einem rassistischen oder rechtsextremen Code auf seinem behördlichen Kennzeichen durch die Straßen unterwegs ist, darf dies auch in Zukunft mit Genehmigung durch die BH tun. Ganz egal, ob im Antragsverfahren verdeckte Codes übersehen worden sind oder Buchstabenfolgen noch nicht verboten waren – es...

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