Geheimcodes im Dienstzeugnis
Die AK OÖ warnt vor mehrdeutigen und unzulässigen Formulierungen
OÖ. „Frau M. hat sich stets bemüht.“ – Wenn so eine Floskel im Dienstzeugnis steht, kann das bedeuten, dass der Arbeitgeber zwar die Bemühungen von Frau M. würdigt, mit den Ergebnissen aber nicht unbedingt zufrieden war. Laut Arbeiterkammer (AK) OÖ werden solche „Geheimcodes“ bewusst von Firmenchefs verwendet, um das Gesetz zu umgehen. Denn das Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, das Arbeitnehmern den Zugang zu einer neuen Stelle erschwert.
Was drinstehn muss, was nicht
Enthalten muss das Dokument allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit. Wertende Aussagen zur Leistung des Arbeitnehmers sind also im Prinzip gar nicht vorgesehen und müssen auf Wunsch auch weggelassen werden. Auch eine eventuelle Funktion als Interessenvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf nicht erwähnt werden. Die AK OÖ bietet übrigens die Möglichkeit, das Dienstzeugnis auf unzulässige Formulierungen prüfen zu lassen – arbeiterkammer.at
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.