Der "Kot" auf den Tafeln darf bleiben
Eine Gesetzesnovelle ist notwendig, um anstößige Wunschkennzeichen wie etwa Nazi-Codes zu verhindern. Bereits ausgestellte Nummerntafeln sollen aber nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Wer also mit einem rassistischen oder rechtsextremen Code auf seinem behördlichen Kennzeichen durch die Straßen unterwegs ist, darf dies auch in Zukunft mit Genehmigung durch die BH tun. Ganz egal, ob im Antragsverfahren verdeckte Codes übersehen worden sind oder Buchstabenfolgen noch nicht verboten waren – es ist nicht eine Frage der Duldung, sondern des Strafausmaßes. Solche Kennzeichen gehören nicht nur abgenommen, sondern die Fahrzeughalter sollten sich vor Gericht für sie verantworten müssen. Ansonsten sind die stillen, aber doch so demonstrativen Gebete der Politiker an den Mahnmalen nichts weiter als lauter Lippenbekenntnisse.
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