gesetzliche Grundlage

Beiträge zum Thema gesetzliche Grundlage

20 Gramm Asche (links) darf man behalten, 3-4 Kilo bleiben nach der Einäscherung von einem Menschen übrig. Bestatterin Christine Pernlochner-Kügler spricht sich dafür aus, dass Naturbestattungen auch in Tirol vereinfacht werden.
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Tod in Tirol – mit Umfrage
Naturbestattung in Tirol fast unmöglich

Wer die Asche eines Verstorbenen auf eigene Faust verstreut, dem droht eine Strafe von 36.000 Euro. TIROL. Tirol ist besonders streng. Was in anderen Bundesländern mittlerweile gang und gäbe ist – Naturbestattungen in Waldgebieten – wurde in Tirol erst kürzlich so gut wie unmöglich gemacht. Die gesetzliche Lage ist derart kompliziert, dass in Tirol lediglich die Gemeinde Kundl Naturbestattungen im "Wald der Ewigkeit" anbietet. Wer sich nicht an das Gesetz hält und die Asche eines Menschen in...

  • Tirol
  • Innsbruck
  • Agnes Czingulszki (acz)

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