KOMMENTAR – Mitsprache ist etwas anderes
Arno Cincelli stubai-wipptal.red@bezirksblaetter.com Die Gemeindeordnung ist eindeutig, wann und wie eine Volksbefragung durchzuführen ist, nämlich nur in "Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches". Sobald dies nicht der Fall ist, muss sie der Bürgermeister abweisen. Da das Asylwerberheim in Gries Landesangelegenheit ist, wäre das die Aufgabe des Bürgermeisters gewesen – egal wie laut der Protest ist. Nun hat Bgm. Karl Mühlsteiger einen anderen Weg gewählt. Er führt eine "Bürgerbefragung"...