VfGH wehrt die Beschwerde von 450 Großhöfleiner Gemeindebürgern zum Verkauf der BEGAS Anteile wegen eines Formfehlers ab
Die Chancen auf eine Aufhebung des Beschlusses stehen laut Verfassungsexperten gut, war man der Meinung. Leider kannten die Experten nicht die Trickkiste der österr. Verfassungsjuristen. Es kann nicht sein was nicht sein darf! Wenn einer Beschwerde sachlich nicht entgegnet werden kann, dann sucht man offenbar Formalfehler. Die Vorgeschichte ist bekannt: Die BEGAS stand viele Jahre im mehrheitlichen Eigentum der burgenländischen Gemeinden. Trotz mancher Korruptionsvorfälle in der...