Jetzt antworten die Kärntner Rechtsanwälte
Vereinsfunktionäre können für die Tätigkeiten ihres Vereines haften. VÖLKERMARKT. In den vergangenen vier Wochen hat die WOCHE in einer Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Expertentipps dazu gegeben, wie man seinen Verein vor verschiedenen Haftungsfallen schützen kann. Im Laufe dieser Kooperation wurden unteranderem die Themen Salmonellenvergiftung bei einem Vereinsfest einer Trachtenkapelle und die persönliche Haftung bei Serviceclubs behandelt. Hygiene ist sehr wichtig Eine schreckliche...