Der Meistertitel als Namensbestandteil
Handwerksmeister dürfen seit 21. August, gleich wie Akademiker, ihren Titel als Namesbestandteil führen. SALZBURG. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung sind seit 21. August 2020 alle Meister und Meisterinnen berechtigt, den Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ oder in Kurzform „Mst.“ oder „Mst.in“ vor dem Namen zu führen. Der Titel darf in allen öffentlichen Urkunden eingetragen werden. Mit dem Führen der Meister-Titel vor dem Namen wird auch in der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass die...