Fragen zum Mietrecht
Bei kaputter Heizung muss der Vermieter "brennen"
Seit 2015 müssen Vermieterinnen und Vermieter die Heiztherme auf eigene Kosten reparieren oder austauschen, wenn diese nicht mehr funktioniert. Mieterinnen und Mieter müssen allerdings für die Wartung aufkommen. STEIERMARK. In der kalten Jahreszeit haben die Mieterinnen und Mieter manchmal Probleme mit der Heizung oder der Temperatur in der Wohnung. Seit 2015 hat für die Reparatur oder den Austausch einer Wärmeversorgungsanlage (meist Therme oder Boiler) die Vermieterseite aufzukommen. Sache...