Mietminderung

Beiträge zum Thema Mietminderung

4) Rechtliches über Schimmel in der Wohnung

Der Vermieter hat die Pflicht, eine Wohnung in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten und muss ernste Schäden seines Hauses inklusive der Folgeschäden auf seine Kosten sanieren. Schimmelschäden sind dem Vermieter zu melden. Eine rein oberflächliche Schimmelbildung ist vom Mieter zu beseitigen, wenn der Schaden nicht durch Mängel der Bausubstanz ist und durch richtiges beheizen und belüften der Räume vermieden werden kann. Wenn der Schimmel allerdings in das Mauerwerk eindringt und...

  • Stmk
  • Graz
  • Manuela Skof

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