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MIWAS aus Kapfenberg informiert
Prüfpflichten und Wartungen bei Klima- und Lüftungsanlagen

Bei gewerblicher Nutzung sind Kälte- und Klimaanlagen mindestens einmal jährlich, längstens jedoch alle 15 Monate auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Über die Prüfungen sind Aufzeichnungen (Prüfbefund) zu führen und mindestens 3 Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die Grundlage für diese Überprüfungen ist das § 13 AStV. MIWAS als Spezialist für Kälte- und Klimaanlagen von privaten bis zur industriellen Anlagen steht gerne für diese Überprüfungen zur Verfügung und berät Sie gerne...

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