Eisgarn verpflichtet zum Wasserverbrauch
Wer eine Ortswasserleitung hat, muss daraus auch seinen Wasserbedarf decken, sagt ein NÖ-Landesgesetz. EISGARN. "In Eisgarn ist jeder Haushalt verpflichtet, seinen Wasserbedarf ausschließlich aus der Ortwasserleitung zu decken. Das heißt für mich nun, dass Zisternen- und Brunnenwässer als Betriebswässer für Waschmaschinen, Toiletten und Gartenbewässerung nicht erlaubt sind. Trinkwasser fürs WC? Dafür muss nun auch das kostbare Trinkwasser verwendet werden", ärgert sich ein Bezirksblätter-Leser...