Coronavirus
Es gibt eine Meldepflicht
Für das Coronavirus gibt es eine Meldepflicht im Verdachts-, Krankheits- und Todesfall. SALZBURG. Für das Coronavirus gibt es eine Meldepflicht im Verdachts-, Krankheits- und Todesfall. Darauf wies das Land Salzburg heute, 5. Februar, am Nachmittag hin. Bei den Kontaktpersonen handelt es sich laut dem Kommuniqué um ansteckungsverdächtige Personen. Seit 31. Jänner sei eine neue Verordnung des Bundes in Kraft, nach der es möglich sei, im Ernstfall diese ansteckungsverdächtigen Personen im Umgang...