Bezirkshauptmannschaft Tulln
Verfahren jetzt schon mit der Behörde planen
TULLN. „Trotz eingeschränktem Parteienverkehr bei den Bezirkshauptmannschaften, Gebietsbauämtern und Sachverständigenabteilungen besteht weiterhin uneingeschränkt die Möglichkeit Anträge betreffend Betriebsanlagen, Wasserrecht, Forst- und Naturschutzrecht, Verkehr, Gewerbe und sonstige insbesondere im Wirtschaftskonnex stehenden Angelegenheiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln zu beantragen bzw. mit den Amtssachverständigen der Gebietsbauämter abzuklären. Die derzeitige Situation kann...