Bezirkshauptmannschaft Tulln
Verfahren jetzt schon mit der Behörde planen

- hochgeladen von Karin Zeiler
TULLN. „Trotz eingeschränktem Parteienverkehr bei den Bezirkshauptmannschaften, Gebietsbauämtern und Sachverständigenabteilungen besteht weiterhin uneingeschränkt die Möglichkeit Anträge betreffend Betriebsanlagen, Wasserrecht, Forst- und Naturschutzrecht, Verkehr, Gewerbe und sonstige insbesondere im Wirtschaftskonnex stehenden Angelegenheiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln zu beantragen bzw. mit den Amtssachverständigen der Gebietsbauämter abzuklären. Die derzeitige Situation kann genutzt werden, um Verfahren vorausschauend zu planen, vorzubereiten und nach Möglichkeit auch abzuschließen", heißt es vonseiten des Bezirkshauptmannes, Andreas Riemer.
Aktuelle Situation im Bezirk Tulln
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