Lehrlings-Probezeit
Unkomplizierter Start für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Im Berufsausbildungsgesetz (BAG) ist eine dreimonatige Probezeit für Lehrlinge vorgesehen, die ohne spezielle Vereinbarungen automatisch beginnt. Während dieser Zeit können beide Seiten herausfinden, ob diese Lehre das richtige ist. INNSBRUCK. Im Berufsausbildungsgesetz (BAG) sind wichtige Regeln für die Ausbildung von Lehrlingen festgelegt. Eine dieser Regeln besagt, dass es automatisch eine Probezeit von drei Monaten gibt, wenn die Ausbildung beginnt. Diese Probezeit tritt ohne besondere...