Kurzarbeitszeit
Erste Frist läuft am 20. April ab
INNSBRUCK. Für die Unternehmer läuft die erste Frist der Einbringung von rückwirkenden Kurzarbeitszeitanträge Rückwirkende für März 2020 mit 20. April ab. Ab 21. April 2020 kann Kurzarbeitsbeihilfe rückwirkend ab 1. April beantragt werden. Für ein Fünftel der Tiroler Arbeitnehmer wurde um Kurzarbeitszeit angesucht, 5 Prozent wurden bisher bewilligt. Düstere PrognoseIn einer Blitzumfrage des KSV 1870 geben 68 % der Unternehmen an, dass sich die Corona-Krise sehr stark oder stark auf ihr Geschäft...