Nach Tod vom Ehemann
Arbeiterkammer half Kärntner Witwe bei Abfertigung
Nach dem plötzlichen Tod ihres Ehemanns war eine Kärntnerin mit Streitigkeiten über Abfertigungsansprüche ihres Mannes konfrontiert. Die Arbeiterkammer Kärnten schritt ein und stellte ihr die notwendige Hilfe zur Seite. KÄRNTEN. Die Arbeiterkammer Kärnten konnte erfolgreich die Auszahlung der Abfertigung in Höhe von rund 24.000 Euro an die Witwe durchsetzen. "Es ist wichtig, dass Hinterbliebene in solch schwierigen Zeiten nicht auch noch um ihr Recht kämpfen müssen", betont AK-Präsident Günther...