KOMMENTAR: Zehn Jahre Zeit zur Umstellung
Ab dem 1. Jänner 2016 müssen alle öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei sein. Für die einen beschränkt sich Barrierefreiheit auf gehbehinderte Personen. Andere meinen wiederum, dass man Gebäude in Zukunft auch für Blinde und sogar Gehörlose barrierefrei gestalten muss. In den bautechnischen Richtlinien des Landes Tirol stehen vor allem nur Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Gehbehinderte. Aber soweit muss man gar nicht denken. Schon als herkömmlicher Fußgänger kann man sich in Innsbruck...