Kurzarbeit
Steuerliche Einbußen drohen beim Urlaubsgeld
Wer während der Corona-Pandemie für längere Dauer auf Kurzarbeit war, bekommt weniger Weihnachts- und Urlaubsgeld ausbezahlt. Eine Steuerbegünstigung fällt hier weg. Die Arbeiterkammer tobt. ÖSTERREICH. Vom 13. und 14. Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, werden wie üblich nur sechs Prozent Lohnsteuer abgezogen. Auch bei Kurzarbeit werden diese Sonderzahlungen („Jahressechstel“) weiterhin vom höheren Vollbezug berechnet, dieser aber sinkt ja in den Kurzarbeitsmonaten. Das bedeutet, dass der...