Kurzarbeit
Steuerliche Einbußen drohen beim Urlaubsgeld

Bis zu 1,3 Millionen Beschäftigte sind oder waren in Kurzarbeit. Vielen von ihnen droht dadurch aber eine Kürzung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, warnen Experten.  | Foto: Panthermedia/AndreyPopov
  • Bis zu 1,3 Millionen Beschäftigte sind oder waren in Kurzarbeit. Vielen von ihnen droht dadurch aber eine Kürzung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, warnen Experten.
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Wer während der Corona-Pandemie für längere Dauer auf Kurzarbeit war, bekommt weniger Weihnachts- und Urlaubsgeld ausbezahlt. Eine Steuerbegünstigung fällt hier weg. Die Arbeiterkammer tobt. 

ÖSTERREICH. Vom 13. und 14. Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, werden wie üblich nur sechs Prozent Lohnsteuer abgezogen. Auch bei Kurzarbeit werden diese Sonderzahlungen („Jahressechstel“) weiterhin vom höheren Vollbezug berechnet, dieser aber sinkt ja in den Kurzarbeitsmonaten. Das bedeutet, dass der steuerbegünstigte Betrag im Verhältnis zum nun geringeren Lohn zu hoch wäre und daher in vielen Fällen ein Teil von Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld mit dem normalen, höheren Lohnsteuersatz (derzeit 25 bis 50 Prozent) besteuert werden muss.

Laut der AK Wien verlieren Arbeitnehmer bei einem Bruttogehalt von 2.300 Euro und sechs Monaten Kurzarbeit heuer dadurch insgesamt etwa 100 Euro. Die Arbeiterkammer fordert daher eine Ausnahmeregelung für ArbeitnehmerInnen, die in Kurzarbeit sind und die Rücknahme des Kontrollsechstels. „Die AK hat von Anfang an die neue Regelung kritisiert“, sagt AK Direktor Christoph Klein. So braucht es auch Änderungen für mehr als eine Millionen Menschen in Kurzarbeit, denen ebenfalls eine höhere Besteuerung des Weihnachts- und Urlaubsgeld droht, so die AK. 

"Nein zu Mehrbesteuerung"

„Was besonders ärgerlich ist: Die neue Regelung wird nur zulasten der Beschäftigten, nicht aber zu deren Gunsten ausgelegt“, sagt Klein. Denn das Finanzministerium gibt Vorteile, die entstünden, wenn es am Ende des Jahres zu höherem Verdienst kommt, etwa weil die Arbeitszeit erhöht oder Überstunden geleistet werden, nicht an die ArbeitnehmerInnen weiter. Wird beispielsweise nach der Kurzarbeit wieder voll gearbeitet und steigt daher das Gehalt wieder, dann könnte mit einer Aufrollung des Weihnachtsgeldes im Dezember ein wenig Lohnsteuer gespart werden, wenn die Regelung auch zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen angewendet werden könnte. Doch die Regelung wurde so gestaltet, dass sie nur zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen wirkt. „Das ist unverständlich und ungerecht“, sagt Klein.

"Böses Erwachen"

Auch die FPÖ zeigt sich empört. "So stellt sich nun heraus, dass auch das so gepriesene Modell der Kurzarbeit grobe Fehler aufweist und es mit der Besteuerung des Weihnachtsgeldes ein böses Erwachen geben wird“, erklärte FPÖ Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung. Deshalb müssten die  "Experten der Arbeitnehmervertretungen und die Sozialsprecher der Opposition in die Reparatur des Kurzarbeitsmodells mit seinen steuerlichen Auswirkungen" miteinbezogen werden.

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