Bundespräsidentenstichwahl II: Ausweis zur Stichwahl mitbringen
Ohne amtlichen Lichtbildausweis kann das Wählen mühsam werden TIROL. Am 4. Dezember findet die Wahlwiederholung der Stichwahl für den Bundespräsidenten statt. Dabei ist wichtig: Unbedingt einen Personalausweis zur Wahl mitbringen, die örtlichen Wahlhelfer sind laut Landeswahlbehörde verpflichtet, die Identität genau zu überprüfen. Zur Feststellung der Identität kommen Personalausweise, Pässe und Führerscheine sowie alle amtlichen Lichtbildausweise in Betracht. Aber Achtung: „Der Meldezettel...