Bundespräsidentenstichwahl II: Ausweis zur Stichwahl mitbringen
Ohne amtlichen Lichtbildausweis kann das Wählen mühsam werden
TIROL. Am 4. Dezember findet die Wahlwiederholung der Stichwahl für den Bundespräsidenten statt. Dabei ist wichtig: Unbedingt einen Personalausweis zur Wahl mitbringen, die örtlichen Wahlhelfer sind laut Landeswahlbehörde verpflichtet, die Identität genau zu überprüfen. Zur Feststellung der Identität kommen Personalausweise, Pässe und Führerscheine sowie alle amtlichen Lichtbildausweise in Betracht. Aber Achtung: „Der Meldezettel oder die amtliche Wahlinformation sind zum Nachweis der Identität nicht geeignet“, heißt es aus der Information des Landes, die an die Gemeinden ergangen ist.
Wenn die Feststellung der Identität durch Ausweislegung nicht möglich ist, so ist eine Zulassung zur Stimmabgabe nur dann möglich, wenn der Wähler der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist und kein Einspruch erhoben wird.
Daher: Ausweis mitbringen und so Verzögerungen und eventuelle Diskussionen im Wahllokal vermeiden.
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