Steuertipp
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 sieht vor, ab 1. April 2025 die Steuerbefreiung für bestehende und neue E-Autos aufzuheben. Steuerberater Weinzinger aus Schärding gibt dazu hilfreiche Tipps. SCHÄRDING. Die Besteuerung wird künftig nach dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht und der Dauerleistung (30-Minuten-Nennleistung) bemessen und gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung eingehoben. Es werden 2 Komponenten berechnet: Gewichtskomponente pro Monat: Für das um 900 kg...