Erfolg der AK vor Gericht
BEZIRK (red). vNachdem bereits das Handelsgericht Wien in erster Instanz sowie das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz zwei Klauseln zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der BAWAG PSK als rechtlich unzulässig erklärt haben, hat nunmehr auch der Oberste Gerichtshof in Wien (OGH) diese Gerichtsentscheidungen bestätigt und die seitens der Bank erhobene Revision - mangels erheblicher Rechtsfrage - zurückgewiesen. Der OGH stellt fest, dass sich ohne jegliche Auslegungszweifel ergibt, dass die...