Ögkv Forderungen umgesetzt
Gesundheits und Krankenpflege Reform
Ögkv - Nach der Erstverordnung von Medizinprodukten ist nun auch die Erstverordnung von Medikamenten möglich. Gemäß dem neuen § 15b im GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dürfen Angehörige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und -prophylaxen Arzneimittel verordnen. Zudem dürfen Arzneimittel nun solange durch DGKP (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen) weiterverordnet werden, bis sich die Patientensituation...