Verfassungsgerichtshof bestätigt: Strengere Gesetze für die Fiaker
Die berühmten Pferdegespanne dürfen nur mehr zwischen 10 und 23 Uhr in der Stadt unterwegs sein. WIEN. Die Fiaker kommen nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem vor wenigen Tagen eine Diskussion um die enormen Kosten für Straßenreparaturen (750.000 Euro pro Jahr) entstanden war, wurde nun ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs bestätigt. Der richterliche Spruch besagt, dass die Fiaker nur mehr zwischen 10 und 23 Uhr unterwegs sein dürfen. Weiters gibt es eine Einschränkung auf nur 18 Arbeitstage im...