Was erlaubt ist und was nicht
Darf ich in den heimischen Bergen Zelten?
TELFS. Darf ich in den heimischen Bergen mein Zelt aufschlagen? Wer in Tirols Bergen wildcampen will, kommt nur schwer an Informationen was erlaubt ist und was nicht. Nicht in allen Österreichischen Bundesländern gelten die gleichen Regeln und bei weitem nicht alles ist erlaubt. Wir haben uns schlau gemacht.
Was ist legal, was verboten?
Die Corona-Pandemie hat in den letzten Jahren immer mehr Menschen beflügelt, sich Erholung in den Bergen zu suchen. Dadurch nimmt auch der Nutzungsdruck auf die Alpen zu, was vermehrt zu Problemen führt. Die Nächtigungen "in der Wildnis" häufen sich – doch ist das auch legal? Das Forstgesetz 1975 sichert Bundesweit zwar die freie Betretbarkeit des Waldes zu, „das Lagern bei Dunkelheit, Zelten(…)“ ist davon aber ausgenommen. Das heißt, das Zelten im Wald ist in ganz Österreich verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.
Situation bei uns
Nicht ganz so "einfach" gestaltet sich die Lage oberhalb der Baumgrenze. In den meisten Bundesländern ist das Übernachten am Berg unter gewissen Bedingungen erlaubt. In Kärnten, Niederösterreich und Tirol ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen jedoch generell verboten. Bei Missachtung können teure Strafen blühen. Als Campieren gilt laut Definition des Landes das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelte, Wohnwagen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile, Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus. Andreas Bstieler, Vorsitzender des Alpenvereins - Sektion Hohe Munde erklärt im Bezirksblätter-Gespräch, wie er über das Thema denkt:
"Der Natur und den Tieren zu liebe ist es meiner Meinung nach gut, dass der Massentourismus bei uns durch diese Verbote nicht Richtung Zelten in der Wildnis geht. Andererseits glaube ich nicht, dass es die Exekutive jemals vermeiden kann, bzw. wird, wenn ein Einheimischer an einem lauen Sommerabend sein Zelt am Berg auspackt und oben übernachtet."
Die Ausnahmen:
Wer z.B. aufgrund einer Verletzung oder eines Schlechtwettereinbruchs zu einer Nacht im Freien gezwungen ist, hat keine Konsequenzen zu befürchten. Das ungeplante alpine Biwakieren ist in ganz Österreich erlaubt. Das Gute hierzulande: Bergsportlerinnen und Bergsportlern steht ein dichtes Netz an Schutzhütten zur Verfügung, dessen Erhalt zwar mit einem großen Aufwand verbunden ist, das aber kostengünstig – und zweifelsfrei legal – genutzt werden kann. Eine Auflistung finden Sie hier: www.alpenverein.at.
Ökologisch sensibler Bereich
„Der Gebirgsraum ist ein ökologisch sensibler Bereich, an den unterschiedliche Nutzungsinteressen gestellt werden. Das ist der Grund für die eher restriktiven Regelungen in Österreich“
, begründet Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im
Österreichischen Alpenverein die Sinnhaftigkeit der Einschränkungen.
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