„Schenken oder vererben neu?“ – Infoabend in der AK Telfs war wieder ein voller Erfolg
Mit der Steuerreform, die seit 1. Jänner 2016 gilt, hat sich auch bei Erbschaften und Schenkungen einiges verändert. Notar Mag. Klaus Albrecht erklärte 57 Interessierten die Auswirkungen und gab einen Ausblick auf das Erbrechts-Änderungsgesetz, das 2017 in Kraft tritt.
TELFS. Seit 1. Jänner 2016 gelten nun alle Änderungen, die im Zuge der Steuerreform beschlossen wurden. Mitbetroffen sind auch Schenkungen und Erbschaften – insbesondere im Zusammenhang mit der Grunderwerbs- und Immobilienertragsteuer. Denn nun wird die Steuer grundsätzlich nicht mehr vom Einheitswert, sondern durch neue Methoden bzw. den Verkehrswert berechnet.
Beim kostenlosen Infoabend „Schenken oder vererben neu?“ in der AK Telfs berichtete Notar Mag. Klaus Albrecht von einer wahren Flut an „Übergaben“, die die anstehenden Änderungen noch 2015 ausgelöst hatten. Im Vortrag präsentierte er aber nicht nur die aktuellen steuerlichen Neuerungen, er widmete sich auch kurz dem eigentlichen (großen) Erbrechts-Änderungsgesetz, das in seinen zentralen Punkten ja erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten soll. Dabei stellen insbesondere einschneidende Änderungen beim Pflichtteilsrecht, aber auch Ansprüche für pflegende Verwandte die wesentlichen Neuerungen dar. Im Anschluss stand der Experte für Fragen und individuelle Probleme zur Verfügung.
Bezirkskammerleiter Mag. Gregor Prantl freute sich sehr, 57 Besucherinnen und Besucher sowie Kammerrat Markus Obojes zu begrüßen, der die Grußworte von AK Präsident Erwin Zangerl überbrachte.
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